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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

Digitalisierungsminister Dirk Schrödter zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes: Der Bund muss mehr Mut bei der Digitalisierung der Verwaltung zeigen

Letzte Aktualisierung: 21.06.2023

BERLIN/KIEL. Schleswig-Holsteins Digitalisierungsminister und Chef der Staatskanzlei Dirk Schrödter fordert anlässlich der Beratungen zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes die Bundesregierung auf, mehr Mut bei der Digitalisierung der Verwaltung zu zeigen. In zwei aktuellen Anträgen des Landes Schleswig-Holstein im Innenausschuss des Bundesrates wurden detailliert Maßnahmen aufgelistet, die die Digitalisierung beschleunigen und damit die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung nachhaltig ermöglichen. Der vorgelegte Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des OZG geht Schrödter nicht weit genug.

"Das Onlinezugangsgesetz bedurfte unzweifelhaft einer Überarbeitung. Es darf aber seinen Namen zukünftig nicht mehr wörtlich nehmen", sagte der Digitalisierungsminister. "Es geht gerade nicht nur darum, online Zugänge zu schaffen. Wir müssen vor allem die Prozesse in den Verwaltungen in den Blick nehmen und diese vollständig digitalisieren. Dafür brauchen wir die entsprechenden Vorgaben." In diesem Sinne solle der digitale Zugang zur Verwaltung für Schrödter als fester Grundsatz im Gesetz etabliert werden. "Der Entwurf ist hier nicht mutig genug und verheddert sich in Detailregelungen, weil es der Bundesregierung an einem digitalstrategischen Zielbild fehlt."  Die Bundesregierung habe es mit der Novelle des OZG verpasst, das Thema der digitalen Verwaltung ganzheitlich anzugehen und einen Entwurf zu präsentieren, der die Erfahrungen der Länder bei der bisherigen Umsetzung des Gesetzes einbindet.

"Der Bund erweitert zwar die Anwendung des Gesetzes zweifelsfrei auf die kommunale Ebene und erkennt damit deren Bedeutung für die Digitalisierung der Verwaltung an. Das ist ein Fortschritt. Aber der Entwurf zeugt von einem zentralistischen Verständnis und vernachlässigt, dass die digitale Veränderung der öffentlichen Verwaltung auf föderale Kooperation basiert", ergänzte Dirk Schrödter. "Alleine die Menge an Änderungsforderungen durch die Länder zeigt, wie wenig der Bund die spezifischen Bedarfe der Landes- und Kommunalebene einbezogen hat." Als Beispiel nannte Schrödter, dass der Bund einseitig auf die freiwillige Nutzung seines Nutzerkontos zur Authentifizierung setze, ohne dabei die bestehenden infrastrukturellen Lösungen der Länder in Betracht zu ziehen. "Wir empfehlen hingegen sogar eine Pflicht zur Nutzung eines Bürgerkontos. Dabei müssen aber die Lösungen, die wir bereits entwickelt haben und die interoperabel voll funktionsfähig sind, weiter eingesetzt werden können. Mit dem vorliegenden Vorschlag läuft es hingegen wieder auf unwirtschaftliche und wenig nutzerzentrierte Lösungen hinaus, die die Digitalisierung dort bremst, wo man schon deutlich weiter ist." Schleswig-Holstein rege zudem an, sämtliche über das Nutzerkonto betriebene und abgewickelte Verfahren pauschal als schriftformersetzend anzuerkennen und keine neuen Ersatzlösungen, wie Siegeldienste, zu etablieren.

In den vom Land Schleswig-Holstein vorgebrachten Anträgen wird der Bundesregierung ferner empfohlen, eine detailliertere Problem- und Zielbeschreibung von E-Government-Infrastrukturen vorzunehmen und die rechtlichen Grundlagen der datenbasierten Verwaltung zu schaffen, die auch den effektiven Einsatz von KI-basierten Systemen ermöglichen. Dazu zählt unter anderem, die Zulässigkeit des Einsatzes algorithmenbasierter Entscheidungsfindung und -vorbereitung in der öffentlichen Verwaltung zu normieren. "Ein Zuwarten auf den europäischen Prozess bremst den Einsatz Künstlicher Intelligenz im öffentlichen Sektor aus."

Darüber hinaus wird eine Pflicht zur vollständigen Digitalisierung der Verwaltungsleistungen empfohlen. Zugleich wird mit dem Antrag die Bundesregierung aufgefordert, die Rechte der Länder an der technischen und organisatorischen Ausgestaltung des digitalen Verwaltungsverfahrens zu beachten sowie klare Regelungen für ein einheitliches Datenmanagement zu schaffen, um die Doppelerhebung von Daten zu vermeiden.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Vivien Albers, Cornelia Schönau-Sawade | Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel | Tel. 0431 988-1704 | Fax 0431 988-1977 | E-Mail: regierungssprecher@stk.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

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