KIEL. Sechs Jahre nach dessen Inkrafttreten will die Bundesregierung das Onlinezugangsgesetz (OZG) novellieren. Schleswig-Holsteins Digitalisierungsminister Schrödter sieht darin die große Chance, die Digitalisierung der Verwaltung entscheidend voran zu bringen, wenn mit der Novelle die Weichen konsequent in Richtung digitale Transformation gestellt werden.
"Bislang lag der Fokus auf dem digitalen Zugang zur Verwaltung, jetzt muss es um Prozesse in den Verwaltungen gehen. Es ist der richtige Zeitpunkt nach Ablauf der Umsetzungsfrist im OZG, dieses neu zu formulieren. Im Angesicht der Herausforderungen sollten jetzt zwingend die gesetzgeberischen Bremsen gelöst werden
", so der Minister. Es gebe noch erheblichen Nachbesserungsbedarf bei dem Entwurf der Bundesregierung: "Den in den vergangenen zwei Jahren aufgenommenen Schwung bei der digitalen Transformation der Verwaltung muss die Bundesregierung mit einer mutigen Gesetzesinitiative weiter anschieben. Der nun vorgelegte Entwurf bietet diese Unterstützung nicht. Er ist zu zaghaft und unterambitioniert. Das geht besser
", sagte Schrödter.
In einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf fordert die Landesregierung unter anderem, künftig alle Verwaltungsverfahren standardmäßig digital anzubieten. Analoge Behördengänge müssten in Zukunft die Ausnahme sein. Dafür müssten alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen verpflichtet werden, sich ein digitales Nutzerkonto für digitale Verwaltungsdienstleistungen einzurichten. "Das Nutzerkonto ist das digitale Zugangstor zur Verwaltung
", sagte Schrödter. Deshalb müsse die Nutzung künftig verbindlich sein. Notwendig sei eine umfassende und gleichzeitige Abschaffung von Schriftformerfordernissen, die in der Novelle verankert werden sollte und auf andere Gesetze durchwirkt.
Auch die Verfahren selbst müssten reformiert werden. Noch immer ließen sich viele Leistungen nur per Post beantragen. Hier könne eine generelle Verpflichtung helfen, Verfahren ausschließlich digital zu bearbeiten. Ämter und Behörden müssten dann grundsätzlich detailliert begründen, warum ein bestimmter Antrag nur in Papierform möglich sei.
Bei der Nutzung von Daten sei der Bund zu zaghaft, so Schrödter weiter: "In Schleswig-Holstein herrscht schon seit langem die Überzeugung, Daten und Datenmanagement als infrastrukturelles Thema zu betrachten.
" Dazu zähle beispielsweise, Daten für Anträge nur einmal zu erheben, ein einheitliches Datenmanagement anzubieten und Sachdaten in Antragsverfahren aus verschiedenen Datenquellen zu beziehen. Hier könne ein Doppelerhebungsverbot von Daten helfen. Dies trage dazu bei, den Aufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Zugleich fehlten noch immer Regeln für den Einsatz von algorithmenbasierter Technologie in der öffentlichen Verwaltung: "Schleswig-Holstein hat hier bereits den ersten Schritt gemacht. Der Bund sollte dies nun auch tun.
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Darüber hinaus fordert das Land, den Dienst "DE-Mail" vollständig aus dem E-Government-Gesetz des Bundes zu streichen. Der 2009 gestartete Dienst sollte Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen eine verschlüsselte und rechtssichere Alternative zum Briefverkehr bieten. "DE-Mail hat sich weder in der Verwaltung noch in der Gesellschaft durchgesetzt
", so Schrödter. Die Kosten seien zu hoch, das Projekt damit unwirtschaftlich: "Dinge, die weder funktionieren, noch genutzt werden, können und müssen weg.
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