KIEL. Die Regeln der aktuell geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung wurden mit geringfügigen inhaltlichen Änderungen verlängert. Die heute (19. Juli) erlassene Corona-Bekämpfungsverordnung gilt ab 23. Juli bis 19. August.
Im Bereich der Krankenhäuser findet in der Landesverordnung eine Angleichung der zulässigen Maskenarten für externe Personen (Besucher) an andere Settings, in denen eine Maskenpflicht gilt, statt. So gilt fortan in Krankenhäusern für externe Personen, die keine Patientinnen und Patienten sind, innerhalb aller geschlossener Räume die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung nach Maßgabe von § 2 Absatz 1 Corona- Bekämpfungsverordnung zu tragen. Dies beinhaltet das Tragen einer medizinischen Maske.
Die ab 23. Juli in Kraft tretende Verordnung im Internet: https://schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse
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