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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

Digitalisierung der Verwaltung ist Daueraufgabe mit viel Dynamik – Minister Schrödter zu fünf Jahren Onlinezugangsgesetz (OZG)



Letzte Aktualisierung: 29.12.2022

KIEL. Zum Ende des Jahres 2022 hat Dirk Schrödter, Digitalisierungsminister von Schleswig-Holstein, nach fünf Jahren Onlinezugangsgesetz eine positive Zwischenbilanz gezogen. "Sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen können Verwaltungsleistungen deutlich leichter in Anspruch nehmen. Das Onlinezugangsgesetz hat der Verwaltung einen großen Digitalisierungsschub gebracht. Wir haben zum Ende des Jahres 2022 deutlich Fahrt aufgenommen. Diesen Schwung werden ins kommende Jahr mitnehmen, um unsere Verwaltungen auch 2023 weiter zielgerichtet zu digitalisieren. Wir sind OZG-ready." Für die Umsetzung stehen im kommenden Jahr nach den Planungen der Landesregierung zum Haushalt 2023 insgesamt mehr als 70 Millionen Euro zur Verfügung, davon alleine fast 50 Millionen Euro aus Landesmitteln.

In den vergangenen fünf Jahren sei nicht alles, aber vieles Vorgenommene erreicht worden, sagte Schrödter. "Auf dem Serviceportal sind rund 140 Dienste an 7 Tagen die Woche 24 Stunden für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erreichbar. Auch auf den kommunalen Portalen können viele Dienste rund um die Uhr genutzt werden. Im Vergleich zu 2021 konnte bei den verfügbaren Onlinediensten in 2022 eine Verdoppelung und damit eine signifikante Steigerung der Umsetzungsgeschwindigkeit erreicht werden", sagte er. Quasi im Wochentakt kämen neue Dienste hinzu und Bestehende würden weiterentwickelt. Das gelte beispielsweise für den Onlineantrag auf Wohngeld und den Heizkostenzuschuss, die nach den angekündigten Rechtsänderungen des Bundes binnen kürzester Zeit in den Dienst eingearbeitet wurden. "Allen Kommunen, die das wünschen, stellen wir sie mit Hochdruck zur Verfügung. Das ist eine riesige Herausforderung, aber es funktioniert."

Die Dienste sind per Servicekonto bequem über das Landesportal oder die kommunalen Portale erreichbar. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich ein eigenes Servicekonto einrichten. "Damit können auch die Dienste anderer Länder und des Bundes in Anspruch genommen werden, es ist also interoperabel, sprich länderübergreifend, nutzbar", so Schrödter. Das sei ein deutlicher Vorteil gegenüber der Privatwirtschaft – ein einheitliches Nutzerkonto, mit dem man bei jedem Versandhändler einkaufen könne, gebe es dort nicht. Nachholbedarf sehe er allerdings bei den Nutzungszahlen: "Die vielen bereits existierenden Möglichkeiten sind noch nicht ausreichend bekannt, dabei können sie den Gang zum Amt häufig ersparen. Über ein Postfach in den Servicekonten könnten die Behörden den Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen die Bescheide beispielsweise rechtssicher zustellen." Bei Verwaltungsleistungen seien die Hürden weniger technischer, als vielmehr rechtlicher Natur. Entsprechende Hindernisse müssten nun konsequent abgebaut werden. "Mit der Task Force Digitalisierung identifizieren wir solche Hemmnisse – damit haben wir in Schleswig-Holstein einen bundesweit einmaligen Weg beschritten", so der Digitalisierungsminister.

Die Kommunen haben die Möglichkeit, zentral vom Land zur Verfügung gestellte Bürgerportale einzusetzen, die unkompliziert an die Bedürfnisse vor Ort angepasst werden können. "Der Roll out der Portale läuft auf Hochtouren, es können allerdings nicht alle Kommunen zeitgleich angebunden werden", sagte Schrödter. "Die Einbindung von Online-Leistungen in die kommunalen Portale funktioniert mit dem vom Land entwickelten online-shop unterdessen reibungslos." Insgesamt sei die Zusammenarbeit mit den Kommunen sehr gut – das sei Voraussetzung für die ebenübergreifende Digitalisierung. "Die Kommunen haben in enger Abstimmung mit dem Land mit dem IT-Verbund Schleswig-Holstein, dem ITVSH, Strukturen geschaffen, die es ermöglichen, zentral entwickelte Basis- und Onlinedienste in der Fläche verfügbar zu machen", sagte der Minister. "Das Land unterstützt die Kommunen mit erheblichen finanziellen Mitteln."

Schleswig-Holstein übernehme zudem bundesweite Verantwortung, indem es nachnutzbare Dienste entwickele. "Im Themenfeld Umwelt, das wir gemeinsam mit Rheinland-Pfalz bearbeiten, ist der Online-Dienst für die Anlagengenehmigung und -zulassung von nationaler Bedeutung. Mit diesem Dienst gelingt es uns, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, beispielsweise für Anlagen zur Produktion Erneuerbarer Energien. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag, unsere Energiesouveränität schneller sicherstellen und die Klimaziele erreichen zu können", so Schrödter. Die Entwicklung folge dem sogenannten "Einer für Alle"- EfA-Prinzip: Ein Land entwickelt Dienste, die in anderen Ländern nachgenutzt werden können. Schleswig-Holstein sei aber darauf angewiesen, dass auch andere Länder Dienste zeitgerecht zur Verfügung stellten.

Neben der Verfügbarkeit von Onlinediensten gebe es aber noch weitere wichtige Stellschrauben, so der Digitalisierungsminister. "Das ist nur der halbe Weg. Wir müssen weg von der Antragsdigitalisierung, hin zur Prozessdigitalisierung durch Automatisierung, Algorithmisierung und Cloudifizierung. So erreichen wir einen tiefen Grad der Digitalität unserer Verwaltungen. Da müssen wir hin, um ohne Medienbruch Anträge bearbeiten und bescheiden zu können", so Schrödter. "Den Digitalisierungsprozess bis Ende 2022 zu Ende zu bringen, war von Anfang an illusorisch", betonte Schrödter. "Die Digitalisierung unserer Verwaltung ist und bleibt eine Daueraufgabe." Das gesetzte Datum sei aber enorm wichtig gewesen. "Es hat Dynamik in die Digitalisierung gebracht."

Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Vivien Albers, Cornelia Schönau-Sawade | Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel | Tel. 0431 988-1704 | Fax 0431 988-1977 | E-Mail: regierungssprecher@stk.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

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