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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

Corona-Pandemie: Flankierende Maßnahmen des Gesundheitsschutzes - Kabinett beschließt Test-Strategie in Bildungseinrichtungen und in der Pflege

Letzte Aktualisierung: 09.06.2020

KIEL. Auf Vorschlag von Gesundheits- und Familienminister Dr. Heiner Garg und Bildungs- und Wissenschaftsministerin Karin Prien hat das Kabinett heute (9. Juni) eine Test-Strategie für Schleswig-Holstein beschlossen. Das Land wird dafür fünf Millionen Euro zur Verfügung stellen. Im Fokus stehen - neben den routinemäßig zu veranlassenden Testungen bei Symptomen und bei Kontakt zu Infizierten – gezielte, stichprobenartige Untersuchungen in Schulen und Kitas, flankierend zum bereits eingeleiteten Übergang in den Regelbetrieb, sowie in Pflegeeinrichtungen. Die Test-Strategie ist ein Bestandteil der flankierenden Maßnahmen des Gesundheitsschutzes während der Corona Pandemie.

Hierzu gehören außerdem die tagesaktuelle Erfassung und Bewertung des Infektionsgeschehens, ein Maßnahmenplan bei Überschreiten einer kritischen 7-Tage-Inzidenz, das Sicherstellen der klinischen Behandlungskapazitäten sowie die personelle Verstärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

"Viele Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wurden aufgrund der derzeit positiven Entwicklung in Schleswig-Holstein wieder zurückgenommen. Zunehmend werden Verbote mit Ausnahmen abgelöst durch eine stufenweise Rückkehr zur Normalität unter Auflagen, verbunden mit der Notwendigkeit das eigenverantwortliche Handeln und die gegenseitige Rücksichtnahme in den Vordergrund zu stellen", sagte Minister Heiner Garg.

Das Virus sei aber nicht verschwunden, und es gebe nach wie vor keinen Impfstoff. Daher werde die Landesregierung ihre Gesamtstrategie zur Eindämmung des Coronavirus weiterführen und an die aktuelle Lage anpassen. "Dabei steht die Beobachtung der Fallzahlen, das Vorhalten von Intensivkapazitäten, die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie gezielte, stichprobenartige zusätzliche Testungen in Bildungs- und Pflegeeinrichtungen im Mittelpunkt", so Garg.

Teststrategie:
"Das beste Mittel im Kampf gegen das Coronavirus sind Wissenschaft und Forschung", betonte Ministerin Karin Prien: "Die Corona-Pandemie ist nicht vorbei, es wird weiter einzelne Fälle von Infektionen auch an Schulen geben." Ziel ihres Bildungs- und Wissenschaftsministeriums sei, durch Förderung der entsprechenden Forschung zu mehr Wissen über das Virus beizutragen. "Deshalb fördern wir auch ein Forschungsprojekt, das sich ganz gezielt die Auswirkungen des Tourismus auf unser Land anschaut", so Prien. "Wir starten eine Querschnittsstudie. Rund um die Lübecker Bucht wird es einen freiwilligen Massentest mit über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Gastgewerbe geben. Dieser wird nach vier Wochen wiederholt und soll uns Rückschlüsse auf die Einbringung des Virus durch den Tourismus ermöglichen. Der Tourismus hat eine besondere Bedeutung für diese Region. Wir wollen herausfinden, ob es einen messbaren Effekt auf die Coronaverbreitung gibt", so die Ministerin.

Unterstützung kommt aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe. Der Präsident des Dehoga Schleswig-Holstein, Axel Strehl, hat sofort die Unterstützung der gastgewerblichen Betriebe für die anstehende Studie zugesagt. "Gerne sind wir bereit diese notwendigen Untersuchungen zu fördern, indem wir unsere Betriebe bitten, ihren Mitarbeitern die Teilnahme dringend ans Herz zu legen", so Strehl: "Es ist uns ein Anliegen, die Wissenschaft bei einer derart wichtigen Studie zu unterstützen." Der Schwerpunkt der Forschung und Testung werde auf dem Bereich Schule liegen, so Prien: "Zum einen
wollen wir durch die nun beschlossenen periodischen Prävalenzerhebungen, also das regelmäßige Testen einer Gruppe, den besonderen Sorgen Rechnung tragen, die viele Lehrkräfte haben. Dazu gehört auch, dass für an Schule Tätige ein einfacher und direkter Zugang zu Coronatests ermöglicht wurde." Ganz besonders hob die Ministerin das Projekt "„Covid-Nachverfolgung SH+" hervor. "Zum Beginn des neuen Schuljahres im August werden wir durch das Forschungsprojekt "Covid Nachverfolgung SH+" Einsatzteams für eine erweiterte Testung von Kontaktpersonen im Falle eines Infektionsgeschehens in einer Schule bereithalten", sagte sie. Diese Taskforce aus Infektionsspezialisten werde an Schulen geschickt, sollte es dort einen Coronafall geben. "Die Taskforce wird die Tests nicht nur bei Menschen mit Symptomen, sondern auch bei allen ihren Kontaktpersonen durchführen. Dabei geht es darum, Ausbruchsgeschehen nachzuvollziehen und zur Eindämmung beizutragen. Dafür stellen wir über eine viertel Million Euro aus Forschungsmitteln zur Verfügung", so Prien.

Die Teststrategie des Landes beinhaltet folgende Testindikationen:
Routinemäßig:

  1. Klinische Symptomatik
  • akute respiratorische Symptome jeder Schwere vorzugsweise bei Tätigkeit in Pflege, Arztpraxis oder Krankenhaus oder Zugehörigkeit zu Risikogruppe sowie bei Kontaktpersonen zu Covid-19-Fall, aber auch ohne bekannte Risikofaktoren
  • klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Pneumonie
  • Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn
  1. Kontaktpersonen

Im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung bei Covid-19-Infizierten erhalten alle asymptomatischen engen Kontaktpersonen Tests zum Feststellen möglicher Übertragungen

  1. Ausbruchsmanagement

Bei Feststellen einer Infektion in einer Einrichtung (bei Personal oder z.B. Patienten/ Bewohner) erfolgt eine Testung aller Personen in der Einrichtung bzw. in dem betroffenen Bereich der Einrichtung zur Infektionsquellensuche in der Einrichtung und/ oder zum Feststellen von möglichen Übertragungen bei asymptomatischen Trägern

NEU/ergänzend:

  1. periodische Prävalenzerhebung in bestimmten Bereichen

In Abhängigkeit von der epidemiologischen Situation werden bestimmte Personengruppen regelmäßig untersucht. Hierbei ist die aktuelle Inzidenz von Erkrankungen und die Viruszirkulation auf Bevölkerungsebene zu berücksichtigen. Periodische Prävalenzerhebungen können z.B. in folgenden Bereichen sinnvoll sein:

Bildungseinrichtungen: Kita, Schule
Die Mehrzahl der Kinder zeigt nach bisherigen Studien einen eher milden und unspezifischen Krankheitsverlauf bei einer SARS-CoV2-Infektion -auch wenn, insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern, schwere Verläufe vorkommen können. Die Rolle der Kinder als Überträger ist noch nicht abschließend geklärt. Nach bisherigem Kenntnisstand muss davon ausgegangen werden, dass auch bei unspezifischen oder oligosymptomatischen (Auftreten einzelner Symptome) Krankheitsverläufen eine Übertragung stattfindet. Insofern können sich aus der Untersuchung von Kindern und Personal in Bildungseinrichtungen Erkenntnisse zur Übertragung ergeben.

Pflegeeinrichtungen
In mehreren Pflegeeinrichtungen sind Ausbruchsgeschehen aufgetreten, bei denen überwiegend von einem Virus-Eintrag durch Personal auszugehen war. Vor diesem Hintergrund wurde ein Pilotprojekt zum präventiven, regelmäßigen Screening von Personal in Pflegeheimen begonnen. In zwei Pflegeheimen in unterschiedlichen Kreisen mit jeweils hoher und niedriger Inzidenz wird das Personal einmal wöchentlich untersucht. Auf Basis der aus dem Pilotprojekt gewonnenen Erkenntnisse wird das Testkonzept für Schleswig-Holstein diesbezüglich weiterentwickelt.

Weitere Bausteine der Gesamtstrategie sind:
Personelle Verstärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) • Das Land Schleswig-Holstein stellt finanzielle Mittel in Höhe von fünf Millionen Euro zur Verfügung, um die kommunalen Gesundheitsämter bei der Personalgewinnung zu unterstützen. Im Zuge dessen sorgt das Gesundheitsministerium in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit für eine schnelle Vermittlung von entsprechendem Personal
• Die personelle Verstärkung im ÖGD zielt aktuell im Wesentlichen auf die Sicherstellung der Kontaktpersonennachverfolgung im Rahmen der Covid-19-Pandemie.

Maßnahmenplan bei Überschreiten einer kritischen 7-Tage-Inzidenz Die jeweils örtlich zuständigen Gesundheitsämter informieren das Gesundheitsministerium über besondere Infektionsgeschehen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Schon deutlich vor Erreichen der Grenze von 50 Neuinfizierten auf 1000.000 Einwohner wird die regionale Gesamtentwicklung genauer betrachtet und ggf. erforderliche Maßnahmen abgestimmt. (spätestens ab 30/100.000) Besondere Infektionsgeschehen sind z.B.

  • Ausbrüche/ Häufungen in medizinischen Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Betrieben oder Gemeinschaftseinrichtungen.
  • mehrfaches Vorkommen nicht ermittelbarer Infektionsquellen, d.h. nicht mehr verfolgbare Infektionsketten, die Ausdruck einer Viruszirkulation auf Bevölkerungsebene sein können.

Derartige Situationen lösen eine Abstimmung auf Fachebene zur Einleitung der erforderlichen Maßnahmen aus. Die routinemäßig etablierten Instrumente von Schutzmaßnahmen nach §§ 28-31 Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden genutzt.

In Abhängigkeit von der Situation werden die Maßnahmen auf betroffene Einrichtungen beschränkt oder allgemeine Beschränkungen den öffentlichen Raum betreffend eingeleitet. Dabei können erweiterte Instrumente von Schutzmaßnahmen nach §§ 28-31 IfSG zum Tragen kommen.

Sicherstellen der klinischen Behandlungskapazitäten, Krankenhausampel In Schleswig-Holstein ist die Zahl der verfügbaren Beatmungsplätze zwischen dem 1. März und der 22. KW (13. bis 29. Mai) von 582 auf 1.092 gestiegen und damit um rund 87% erweitert worden. Im regelhaften Krankenhausbetrieb werden dauerhaft Beatmungskapazitäten in der Größenordnung von 25% freigehalten, um bei ansteigenden Infektionszahlen schnell eine adäquate Therapie sicherstellen zu können. Von den 25 % sind 15% ständig freizuhalten und weitere 10% innerhalb von 24 Stunden bereit zu stellen. In Abhängigkeit von der Inzidenz der Erkrankungen sind erforderlichenfalls weitere Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Hierzu wurde ein Ampelsystem für Intensivkapazitäten etabliert, das zeitnah auf das aktuelle Infektionsgeschehen reagiert. Die Ampelphasen werden durch den o.g. Parameter der 7-Tage-Inzidenz und die aktuelle Gesamtauslastung der stationären Versorgung von Covid-19-Fällen beeinflusst.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Eugen Witte, Patrick Kraft | Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel | Tel. 0431 988-1704 | Fax 0431 988-1977 | E-Mail: regierungssprecher@stk.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Die Staatskanzlei im Internet: www.schleswig-holstein.de/stk

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