Das Finanzamt Rendsburg ist auch zuständig für alle Grunderwerbsteuervorgänge der folgenden Finanzamtsbezirke:
Alle oben genannten Bezirke
Dithmarschen
Eckernförde-Schleswig
Flensburg
Itzehoe
Kiel
Neumünster
Nordfriesland
Steuerfälle von natürlichen Personen und Mitunternehmerschaften mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
Das Finanzamt Rendsburg ist für Steuerfälle folgender Bezirke zuständig, in denen natürliche Personen und Mitunternehmerschaften Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen:
Rendsburg
Kiel
Abgegebene Aufgaben an andere Finanzämter
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Das Finanzamt Kiel ist landesweit für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig.
Körperschaftsteuer
Die Zuständigkeiten für die Körperschaftsteuer liegt beim Finanzamt Kiel.
Bearbeitung von Haftungs-, Anfechtungs- und Arrestfällen
Alle Aufgaben in diesem Zusammenhang werden für den Bezirk Rendsburg beim Finanzamt Kiel. bearbeitet.
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