Steuerfälle von natürlichen Personen und Mitunternehmerschaften mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
Für Steuerfälle, in denen natürliche Personen und Mitunternehmerschaften Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen, ist das Finanzamt Plön zuständig.
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