©ideefix
Klimaanpassung ist längst keine Zukunftsfrage mehr – sie ist kommunale Realität. Hitzetage belasten die Gesundheitsversorgung, Starkregen fordert Entwässerung und Stadtplanung heraus, Hochwasser macht Schutzmaßnahmen notwendig. Die Kommunen in Schleswig-Holstein stehen zunehmend vor der Aufgabe, auf diese Risiken zu reagieren und Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Mit dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) verpflichtet das Land alle Kreise und kreisfreien Städte, bis 2029 ein Klimaanpassungskonzept zu erstellen. Viele Kommunen starten aktuell in diesen Prozess und sammeln erste Erfahrungen mit der Analyse, der Planung und der Maßnahmenentwicklung. Klimaanpassungskonzepte entfalten nur dann Wirkung, wenn sie über die reine Erstellung hinausgehen. Entscheidend ist, frühzeitig ressortübergreifend zu arbeiten, Zuständigkeiten klar zu definieren und Prozesse so zu gestalten, dass sie über Projektlaufzeiten hinaus bestehen können. Hilfreich sind dabei insbesondere gezielte Umsetzungsstrategien, gute interne Abstimmungen, praxistaugliche Instrumente und eine realistische Ressourcenplanung. Ebenso wichtig ist es, voneinander zu lernen und Erfahrungen zur Umsetzung zu teilen.
Genau hier setzt dieses Seminar an: Es bietet Orientierung zum gesetzlichen Rahmen, vermittelt praxistaugliche Methoden und zeigt, wie erfolgreiche Umsetzung konkret aussehen kann – mit Beispielen aus Schleswig-Holstein.
Veranstaltungsdetails
Veranstaltungsnummer
2025-80
Beginn
Dienstag, 04.11.2025 um 09:00 Uhr
Ende
Dienstag, 04.11.2025 um 13:00 Uhr
Veranstaltungsort
digital über BigBlueButton
Seminarleitung
Dr. Thomas Leutert und Dr. Fabian Reith, Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an kommunale Akteur*innen, die mit der Entwicklung, Planung und Umsetzung von Klimaanpassung befasst sind: insb. Fachpersonal aus den Bereichen Umwelt, Bauwesen, Stadtplanung, Gesundheitswesen und Bevölkerungsschutz, Vertreter*innen kommunaler Eigenbetriebe und Infrastruktureinrichtungen (z.B. Stadtwerke, Abwasserbetriebe)
und externe Fachakteure, wie Planungs-, Ingenieur- und Umweltbüros sowie externe Projektträger mit Beratungserfahrung in der kommunalen Anpassung.
Kosten
Es wird kein Teilnahmebeitrag erhoben.
In Zusammenarbeit mit
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein