Das Welterbemanagement stellt die übergreifende Organisation, Koordinierung und Verwaltung der Aktivitäten und Handlungen im Umfeld der Stätte (engl. Site Management) von Haithabu und Danewerk dar.
Es ist die Schnittstelle zwischen allen anderen Handlungsfeldern sowie Knotenpunkt für welterbebezogene Projekte, Maßnahmen und Kommunikation.
Auf Basis des OUV--Outstanding Universal Value gibt das Welterbemanagement Orientierung und Zielvorgaben für die Umsetzung von Projekten und Maßnahmen vor.
Es kommuniziert diese in die Region, hält Kontakt zu übergeordneten Strukturen auf Ebene des Landes, der Länder, des Bundes und der UNESCO--Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie den dazugehörigen beratenden Gremien (advisory bodies) und informiert diese. Zudem wird hier die Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Welterbestätten koordiniert.
Das Welterbemanagement von Haithabu-Danewerk setzt sich personell und institutionell zusammen aus:
dem Welterbebüro im Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH),
dem Projektmanagement Welterbe Haithabu und Danewerk beim Kreis Schleswig-Flensburg
Das Welterbebüro ist für die Verwaltung der Welterbestätte zuständig.
Das Welterbebüro ist gemäß § 4 DSchG--Denkmalschutzgesetz SH 2015 für die Verwaltung der Welterbestätte zuständig und unterstützt den offiziellen Welterbebeauftragten für Haithabu und Danewerk. Das Welterbebüro wurde dafür im Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) eingerichtet. Dieses war als obere Denkmalschutzbehörde verantwortlich für die Nominierung von Haithabu und Danewerk zur UNESCO--Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur-Welterbestätte.
Das Welterbebüro erstellt im Rahmen des Welterbemanagements den Managementplan als integriertes Planungs- und Handlungskonzept gemäß § 4 Absatz 2 DSchG--Denkmalschutzgesetz SH 2015 und schreibt diesen fort. Es ist zugleich für die Bewahrung des OUVs--Outstanding Universal Values und assoziierter Denkmalwerte von Haithabu und Danewerk verantwortlich. Der Welterbebeauftragte repräsentiert schließlich das Welterbe nach außen.
Das Projektmanagement Welterbe Haithabu und Danewerk ist beim Kreis Schleswig-Flensburg, im Sachgebiet Regionalentwicklung, angesiedelt. Entwicklungsprozesse und Projekte, die die Lebensqualität und Wertschöpfung lokal und regional steigern, stehen dabei im Vordergrund. Mittels zielgerichtetem Einsatz von Ressourcen und Kooperationen will das Projektmanagement das Potenzial ausschöpfen, welches das kulturelle Erbe der regionalen Identität der Welterberegion von Haithabu und Danewerk bietet.
Aufgaben des Projektmanagements Welterbe im Rahmen des Site Managements umfassen:
Geschäftsführung des Vereins Haithabu und Danewerk e.V.--eingetragener Verein
Koordinierung, Begleitung, Anleitung von Arbeitsgruppen, Maßnahmen und Projekten zur regionalen Inwertsetzung des Welterbes
Projekt- und Fördermittelmanagement von Maßnahmen am Welterbe Haithabu und Danewerk (insbesondere als Unterstützungsleistung für die kommunalen Akteure)
Beteiligungs- und Netzwerkmanagement mit lokalen und regionalen Akteuren zur Inwertsetzung des Welterbes
Mitwirkung bei der Umsetzung und Fortschreibung des Managementplanes Haithabu und Danewerk
Der Verein Haithabu und Danewerk e.V. gibt der Beteiligung verschiedener regionaler Interessengruppen am Welterbe eine dauerhafte und verbindliche Organisationsform.
Der Verein Haithabu und Danewerk e.V. gibt der Beteiligung verschiedener regionaler Interessengruppen am Welterbe eine dauerhafte und verbindliche Organisationsform. Zur wirksamen Umsetzung von Zielen und Maßnahmen aus dem Managementplan müssen diese mit den (öffentlichen) Eigentümern und anderen Beteiligten abgestimmt werden.
Der Verein wurde 2009 gegründet und hat Stand September 2020 23 ordentliche und fördernde Mitglieder. Die Mitglieder stammen u. a. aus folgenden Bereichen: Kreise, Ämter, Städte / Gemeinden, Museen, Tourismus, Kultur und Naturschutz.
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden sowie sieben bis zehn weiteren Personen. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende jeweils allein vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich (§ 26 BGB--Bürgerliches Gesetzbuch) (vgl. § 10 Absatz 2 der Vereinssatzung). Der Vorsitzende wird vom Kreis Schleswig-Flensburg und der stellvertretende Vorsitzende von der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf sowie vom Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein gemeinsam benannt. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende wechseln sich jeweils nach zwei Jahren im Amt ab. (vgl. § 10 Absatz 3 der Vereinssatzung).
Zwecke des gemeinnützigen Vereins sind die Förderung
des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
des Naturschutzes sowie
der natur- und denkmalverträglichen Welterbevermittlung und -erlebbarkeit
zur nachhaltigen Erhaltung und Nutzung des UNESCO--Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur-Welterbes Haithabu und Danewerk und seiner Umgebung.
Die Geschäftsführung wird Stand September 2020 durch das Projektmanagement Welterbe Haithabu und Danewerk wahrgenommen. Die Aufgaben der Geschäftsführung sind u. a. die Unterstützung des Vereinsvorstands und die Koordinierung der vereinsinternen Beteiligung und Kommunikation sowie die Umsetzung von Maßnahmen in Sinne des Zwecks des Vereins.
Der neue Managementplan für das Welterbe Haithabu und Danewerk ist ab sofort zum Download verfügbar.
Zur Nominierung von Haithabu und Danewerk als transnationales Welterbe »Viking Age Sites in Northern Europe« hat das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) als zuständige Institution bereits 2014 einen Managementplan aufgestellt. Dieser war auf eine Laufzeit von fünf Jahren ausgerichtet und wird nun anlässlich der im Jahre 2018 erfolgten Anerkennung als UNESCO--Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur-Welterbestätte »Archäologischer Grenzkomplex Haithabu und Danewerk« fortgeschrieben. Der neue Plan ist auf eine Geltungsdauer von zehn Jahren ausgelegt. Der Ziel- und Maßnahmenplan (Action Plan) wird bereits nach fünf Jahren evaluiert.
Sowohl die Richtlinien zur Durchführung der UNESCO--Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur-Welterbekonvention (§ 111 Operational Guidelines 2019) als auch das Denkmalschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein (§ 4 DSchG--Denkmalschutzgesetz SH 2015) verpflichten daher die Verwaltung einer Welterbestätte, einen Managementplan aufzustellen und fortzuschreiben. Dieser wird in bestehende Planungen, Gesetze und Konzepte integriert und unter Beteiligung von Interessengruppen gemeinsam erarbeitet und umgesetzt.
Der Managementplan von Haithabu und Danewerk wird durch verschiedene Pläne, Richtlinien und Konzepte ergänzt, die die einzelnen Handlungsfelder vertiefen. Diese werden sukzessive erstellt, überarbeitet und fortgeschrieben. Sofern verfügbar werden die Pläne hier verlinkt oder zum Download angeboten:
Schutz und Pflege:
(in Arbeit) Monitoring-Konzept Haithabu und Danewerk (2020)
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