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Organisation der Landesbehörden in Schleswig-Holstein

Stand: 2. September 2024

Letzte Aktualisierung: 02.09.2024

Die Organisation der Landesbehörden in Schleswig-Holstein gliedert sich in fünf Ebenen:

  • Oberste Landesbehörden gemäß § 5 Abs. 1 LVwG sind die Landesregierung, der Ministerpräsident, die Ministerien, der Landesrechnungshof, die Landtagspräsidentin und der Präsident des Landesverfassungsgerichtes. Sie bilden die erste Ebene.
  • Die Zugeordneten Ämtern gemäß § 5 Abs. 2 LVwG bilden die zweite Ebene.
  • Die Landesoberbehörden gemäß § 6 LVwG bilden die dritte Ebene
  • Die Unteren Landesbehörden gemäß § 7 LVwG bilden die vierte Ebene
  • Die Gemeinsamen Behörden mit anderen Bundesländer oder dem Bund gemäß § 9 LVwG, bilden die fünfte Ebene.

Oberste Landesbehörde: Landesregierung Schleswig-Holstein

Die Oberste Landesbehörde "Landesregierung Schleswig-Holstein" ist nicht weiter untergliedert.

Oberste Landesbehörde: Die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Die Oberste Landesbehörde "Die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages" (abgekürzt L) gliedert sich in folgende Abteilungen und Bereiche:

  • Zentrale Dienste
  • Parlamentarische Dienste
  • Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten und Beauftragte für die Landespolizei, Antidiskriminierungsstelle, Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche
  • Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen
  • Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
  • Landesbeauftragte für politische Bildung

Oberste Landesbehörde: Der Präsident des Landesverfassungsgerichtes

Die Oberste Landesbehörde "Der Präsident des Landesverfassungsgerichtes" (abgekürzt LVerfG) ist nicht weiter untergliedert.

Oberste Landesbehörde: Landesrechnungshof Schleswig-Holstein

Zu der Obersten Landesbehörde "Landesrechnungshof Schleswig-Holstein" (abgekürzt LRH) gehören die Präsidialkanzlei sowie die Abteilung P und die Prüfungsabteilungen 1 bis 4.

Oberste Landesbehörde: Der Ministerpräsident

Die Verwaltungstätigkeiten des Ministerpräsidenten (abgekürzt MP) werden von der Staatskanzlei (StK) wahrgenommen, die keine selbstständige Behörde bildet, sondern dem Ministerpräsidenten zugeordnet ist. Die Staatskanzlei gliedert sich in folgende Abteilungen und Sonderfunktionen:

  • Zentrale Angelegenheiten, Zentrale Organisations- und Personalentwicklung
  • Ressortkoordinierung, Kabinetts- und Landtagsangelegenheiten, Ministerpräsidenten-konferenz
  • Digitalisierung und Zentrales IT-Management der Landesregierung
  • Presse- und Informationsstelle der Landesregierung
  • Vertretung des Landes Schleswig-Holstein beim Bund
  • Minderheitenbeauftragter und Bevollmächtigter für die Zusammenarbeit mit Dänemark

Zugeordnete Ämter der Obersten Landesbehörde "Der Ministerpräsident"

Der Obersten Landesbehörde "Der Ministerpräsident" sind keine Ämter zugeordnet.

Landesoberbehörden der Obersten Landesbehörde "Der Ministerpräsident"

Der Obersten Landesbehörde "Der Ministerpräsident" sind keine Landesoberbehörden nachgeordnet.

Untere Landesbehörden der Obersten Landesbehörde "Der Ministerpräsident"

Der Obersten Landesbehörde "Der Ministerpräsident" verfügt über keine Unteren Landesbehörden.

Oberste Landesbehörde: Ministerium für Justiz und Gesundheit

Das Ministerium für Justiz und Gesundheit hat die Ressortkennziffer II und die Kurzbezeichnung MJG. Das Ministerium gliedert sich in folgende Abteilungen:

  • Allgemeine Angelegenheiten
  • Justizvollzug, Ambulante Soziale Dienste der Justiz, Freie Straffälligenhilfe
  • Rechts- und justizpolitische Angelegenheiten, Gerichte und Staatsanwaltschaften, Gnadenwesen
  • Gesundheitsversorgung
  • Gesundheitsvorsorge

Zugeordnete Ämter des Ministerium für Justiz und Gesundheit

Dem Ministerium für Justiz und Gesundheit sind keine Ämter zugeordnet.

Landesoberbehörden des Ministeriums für Justiz und Gesundheit

Folgende Landesoberbehörden sind dem Ministerium für Justiz und Gesundheit nachgeordnet:

  • Oberlandesgericht
  • Justizprüfungsamt
  • Staatsanwaltschaft bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht
  • Landessozialgericht
  • Landesarbeitsgericht
  • Finanzgericht
  • Oberverwaltungsgericht

Untere Landesbehörden des Ministeriums für Justiz und Gesundheit

Die nachstehenden Behörden bilden die Unteren Landesbehörden vom Ministerium für Justiz und Gesundheit:

  • 4 Landgerichte
  • 4 Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten
  • 22 Amtsgerichte
  • 4 Sozialgerichte
  • 5 Arbeitsgerichte
  • Verwaltungsgericht
  • 5 Justizvollzugsanstalten
  • 1 Jugendanstalt
  • 1 Jugendarrestanstalt
  • 1 Abschiebungshafteinrichtung

Gemeinsame Behörden mit anderen Bundesländern oder dem Bund vom Ministerium für Justiz und Gesundheit

Gemeinsame Behörden mit anderen Bundesländern oder dem Bund vom Ministerium für Justiz und Gesundheit sind folgende Behörden:

  • Gemeinsames Prüfungsamt der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein (Hamburg)
  • Zentrale Stelle der Landesjustiz-verwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen (Ludwigsburg)
  • Gemeinsamer Prüfdienst für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Norddeutschland (PDK-Nord) der Länder Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein (Hamburg)

Oberste Landesbehörde: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur hat die Ressortkennziffer III und die Kurzbezeichnung MBWFK. Das Ministerium gliedert sich in folgende Abteilungen:

  • Zentrale Dienste und Schuldigitalisierung
  • Bildungspolitische Querschnittsaufgaben, Lehrkräftenachwuchs, Lehrkräftepersonalverwaltung
  • Schulgestaltung und Schulaufsicht allgemein- und berufsbildende Schulen, Förderzentren, Qualitätssicherung
  • Kultur
  • Hochschulen und Hochschulbau
  • Forschung, Innovation und Hochschulmedizin

Zugeordnete Ämter des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH). Das IQSH ist laut Satzung eine dem Bildungsministerium unmittelbar nachgeordnete, nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.

Landesoberbehörden des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Folgende Landesoberbehörden sind dem Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur nachgeordnet:

  • Archäologisches Landesamt
  • Landesamt für Denkmalpflege
  • Landesarchiv
  • Landesbibliothek
  • Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung

Untere Landesbehörden des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Die nachstehenden Behörden bilden die Unteren Landesbehörden vom Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur:

  • 15 Schulämter
  • Schulen nach § 2 Schulgesetz

Gemeinsame Behörden mit anderen Bundesländern oder dem Bund vom Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur verfügt über keine gemeinsamen Behörden mit anderen Bundesländern oder dem Bund.

Oberste Landesbehörde: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport hat die Ressortkennziffer IV und die Kurzbezeichnung MIKWS. Das Ministerium gliedert sich in folgende Abteilungen:

  • Allgemeine Abteilung
  • Bevölkerungsschutz und Ordnungsrecht
  • Kommunalabteilung
  • Polizeiabteilung
  • Bauen und Wohnen
  • Landesplanung
  • Verfassungsschutz

Zugeordnete Ämter des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Die nachstehenden Ämter sind dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport zugeordnet:

  • Landespolizeiamt
  • Landeskriminalamt
  • Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein (nichtrechtsfähige Anstalt im Geschäftsbereich)

Landesoberbehörden des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Folgende Landesoberbehörden sind dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport nachgeordnet:

  • Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein

Untere Landesbehörden des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Die nachstehenden Behörden bilden die Unteren Landesbehörden vom Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport:

  • 8 Polizeidirektionen
  • 11 Landrätinnen oder Landräte als allgemeine untere Landesbehörden
  • Untere Marktüberwachungsbehörde bei der Technischen Hochschule Lübeck

Gemeinsame Behörden mit anderen Bundesländern oder dem Bund vom Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Gemeinsame Behörden mit anderen Bundesländern oder dem Bund vom Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport sind folgende Behörden:

  • Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (Hamburg)

Oberste Landesbehörde: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur hat die Ressortkennziffer V und die Kurzbezeichnung MEKUN. Das Ministerium gliedert sich in folgende Abteilungen:

  • Allgemeine Abteilung
  • Klimaschutz und Energiewende
  • Technischer Umweltschutz, Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
  • Wasserwirtschaft, Boden- und Küstenschutz; Bundesbeauftragter für den Wasserbau
  • Naturschutz

Zugeordnete Ämter des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Das nachstehende Amt ist dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur zugeordnet:

  • Amt für Planfeststellung Energie

Landesoberbehörden des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Folgende Landesoberbehörden sind dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur nachgeordnet:

  • Landesamt für Umwelt
  • Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein

Untere Landesbehörden des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur verfügt über keine untere Landesbehörde.

Gemeinsame Behörden mit anderen Bundesländern oder dem Bund vom Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Gemeinsame Behörde mit den anderen Bundesländern vom Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur ist folgende Behörde:

  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (Hannover)

Oberste Landesbehörde: Finanzministerium

Das Finanzministerium hat die Ressortkennziffer VI und die Kurzbezeichnung FM. Das Ministerium gliedert sich in folgende Abteilungen:

  • Allgemeine Abteilung
  • Haushalt
  • Steuern
  • Staatlicher Hochbau und Beteiligungen

Zugeordnete Ämter des Finanzministeriums

Die nachstehenden Ämter sind dem Finanzministerium zugeordnet:

  • Amt für Bundesbau
  • Amt für Informationstechnik
  • Landeskasse

Landesoberbehörden des Finanzministeriums

Folgende Landesoberbehörde ist dem Finanzministerium nachgeordnet:

  • Dienstleistungszentrum Personal des Landes Schleswig-Holstein

Untere Landesbehörden des Finanzministeriums

Die nachstehenden Behörden bilden die Unteren Landesbehörden vom Finanzministerium:

  • 17 Finanzämter
  • Bildungszentrum der Steuerverwaltung des Landes Schleswig-Holstein

Gemeinsame Behörden mit anderen Bundesländern oder dem Bund vom Finanzministerium

Das Finanzministerium verfügt über keine Gemeinsamen Behörden mit anderen Bundesländern oder dem Bund.

Oberste Landesbehörde: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus hat die Ressortkennziffer VII und die Kurzbezeichnung MWVATT. Das Ministerium gliedert sich in folgende Abteilungen:

  • Zentrale Dienste
  • Wirtschaft
  • Technologie, Tourismus und Marketing
  • Verkehr und Straßenbau
  • Arbeitsmarkt und Fachkräftsicherung

Zugeordnete Ämter des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Das nachstehende Amt ist dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus zugeordnet:

  • Amt für Planfeststellung Verkehr

Landesoberbehörden des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Folgende Landesoberbehörde ist dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus nachgeordnet:

  • Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

Untere Landesbehörden des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus verfügt über keine untere Landesbehörde.

Gemeinsame Behörden mit anderen Bundesländern oder dem Bund vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Gemeinsame Behörde mit anderen Bundesländern vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus ist folgende Behörde:

  • Gemeinsamer Zulassungs- und Prüfungsausschuss für Wirtschaftsprüfer der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Hamburg)

Oberste Landesbehörde: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung hat die Ressortkennziffer VIII und die Kurzbezeichnung MSJFSIG. Das Ministerium gliedert sich in folgende Abteilungen:

  • Allgemeine Abteilung
  • Soziales, Pflege, Inklusion
  • Kinder, Jugend, Familie -Landesjugendamt-
  • Integration, Teilhabe, Ehrenamt

Zugeordnete Ämter des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung sind keine Ämter zugeordnet.

Landesoberbehörden des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Folgende Landesoberbehörden sind dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung nachgeordnet:

  • Landesamt für soziale Dienste
  • Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein

Untere Landesbehörden des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Die nachstehende Behörde bildet die Untere Landesbehörde vom Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung:

  • Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

Gemeinsame Behörden mit anderen Bundesländern oder dem Bund vom Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Gemeinsame Behörden mit anderen Bundesländern vom Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung sind folgende Behörden:

  • Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Hamburg)

Oberste Landesbehörde: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz hat die Ressortkennziffer IX und die Kurzbezeichnung MLLEV. Das Ministerium gliedert sich in folgende Abteilungen:

  • Zentrale Angelegenheiten
  • Landwirtschaft und Veterinärwesen
  • Nachhaltige Landesentwicklung
  • Europa, Ostsee- und Nordseeangelegenheiten
  • Verbraucherschutz

Zugeordnete Ämter des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Dem Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz sind keine Ämter zugeordnet.

Landesoberbehörden des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Folgende Landesoberbehörden sind dem Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz nachgeordnet:

  • Landeslabor Schleswig-Holstein
  • Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung

Untere Landesbehörden des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung als untere Forstbehörde

Gemeinsame Behörden mit anderen Bundesländern oder dem Bund vom Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz verfügt über keine Gemeinsamen Behörden mit anderen Bundesländern oder dem Bund.

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