Die Organisation der Landesbehörden in Schleswig-Holstein gliedert sich in fünf Ebenen:
- Oberste Landesbehörden gemäß § 5 Abs. 1 LVwG sind die Landesregierung, der Ministerpräsident, die Ministerien, der Landesrechnungshof, die Landtagspräsidentin und der Präsident des Landesverfassungsgerichtes. Sie bilden die erste Ebene.
- Die Zugeordneten Ämtern gemäß § 5 Abs. 2 LVwG bilden die zweite Ebene.
- Die Landesoberbehörden gemäß § 6 LVwG bilden die dritte Ebene
- Die Unteren Landesbehörden gemäß § 7 LVwG bilden die vierte Ebene
- Die Gemeinsamen Behörden mit anderen Bundesländer oder dem Bund gemäß § 9 LVwG, bilden die fünfte Ebene.
Oberste Landesbehörde: Landesregierung Schleswig-Holstein
Die Oberste Landesbehörde "Landesregierung Schleswig-Holstein" ist nicht weiter untergliedert.
Oberste Landesbehörde: Die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Die Oberste Landesbehörde "Die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages" (abgekürzt L) gliedert sich in folgende Abteilungen und Bereiche:
- Zentrale Dienste
- Parlamentarische Dienste
- Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten und Beauftragte für die Landespolizei, Antidiskriminierungsstelle, Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche
- Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen
- Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
- Landesbeauftragte für politische Bildung
Oberste Landesbehörde: Der Präsident des Landesverfassungsgerichtes
Die Oberste Landesbehörde "Der Präsident des Landesverfassungsgerichtes" (abgekürzt LVerfG) ist nicht weiter untergliedert.
Oberste Landesbehörde: Landesrechnungshof Schleswig-Holstein
Zu der Obersten Landesbehörde "Landesrechnungshof Schleswig-Holstein" (abgekürzt LRH) gehören die Präsidialkanzlei sowie die Abteilung P und die Prüfungsabteilungen 1 bis 4.
Oberste Landesbehörde: Der Ministerpräsident
Die Verwaltungstätigkeiten des Ministerpräsidenten (abgekürzt MP) werden von der Staatskanzlei (StK) wahrgenommen, die keine selbstständige Behörde bildet, sondern dem Ministerpräsidenten zugeordnet ist. Die Staatskanzlei gliedert sich in folgende Abteilungen und Sonderfunktionen:
- Zentrale Angelegenheiten, Zentrale Organisations- und Personalentwicklung
- Ressortkoordinierung, Kabinetts- und Landtagsangelegenheiten, Ministerpräsidenten-konferenz
- Digitalisierung und Zentrales IT-Management der Landesregierung
- Presse- und Informationsstelle der Landesregierung
- Vertretung des Landes Schleswig-Holstein beim Bund
- Minderheitenbeauftragter und Bevollmächtigter für die Zusammenarbeit mit Dänemark
Zugeordnete Ämter der Obersten Landesbehörde "Der Ministerpräsident"
Der Obersten Landesbehörde "Der Ministerpräsident" sind keine Ämter zugeordnet.
Landesoberbehörden der Obersten Landesbehörde "Der Ministerpräsident"
Der Obersten Landesbehörde "Der Ministerpräsident" sind keine Landesoberbehörden nachgeordnet.
Untere Landesbehörden der Obersten Landesbehörde "Der Ministerpräsident"
Der Obersten Landesbehörde "Der Ministerpräsident" verfügt über keine Unteren Landesbehörden.
Oberste Landesbehörde: Ministerium für Justiz und Gesundheit
Das Ministerium für Justiz und Gesundheit hat die Ressortkennziffer II und die Kurzbezeichnung MJG. Das Ministerium gliedert sich in folgende Abteilungen:
- Allgemeine Angelegenheiten
- Justizvollzug, Ambulante Soziale Dienste der Justiz, Freie Straffälligenhilfe
- Rechts- und justizpolitische Angelegenheiten, Gerichte und Staatsanwaltschaften, Gnadenwesen
- Gesundheitsversorgung
- Gesundheitsvorsorge
Zugeordnete Ämter des Ministerium für Justiz und Gesundheit
Dem Ministerium für Justiz und Gesundheit sind keine Ämter zugeordnet.
Landesoberbehörden des Ministeriums für Justiz und Gesundheit
Folgende Landesoberbehörden sind dem Ministerium für Justiz und Gesundheit nachgeordnet:
- Oberlandesgericht
- Justizprüfungsamt
- Staatsanwaltschaft bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht
- Landessozialgericht
- Landesarbeitsgericht
- Finanzgericht
- Oberverwaltungsgericht
Untere Landesbehörden des Ministeriums für Justiz und Gesundheit
Die nachstehenden Behörden bilden die Unteren Landesbehörden vom Ministerium für Justiz und Gesundheit:
- 4 Landgerichte
- 4 Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten
- 22 Amtsgerichte
- 4 Sozialgerichte
- 5 Arbeitsgerichte
- Verwaltungsgericht
- 5 Justizvollzugsanstalten
- 1 Jugendanstalt
- 1 Jugendarrestanstalt
- 1 Abschiebungshafteinrichtung
Gemeinsame Behörden mit anderen Bundesländern oder dem Bund vom Ministerium für Justiz und Gesundheit
Gemeinsame Behörden mit anderen Bundesländern oder dem Bund vom Ministerium für Justiz und Gesundheit sind folgende Behörden:
- Gemeinsames Prüfungsamt der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein (Hamburg)
- Zentrale Stelle der Landesjustiz-verwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen (Ludwigsburg)
- Gemeinsamer Prüfdienst für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Norddeutschland (PDK-Nord) der Länder Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein (Hamburg)
Oberste Landesbehörde: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur hat die Ressortkennziffer III und die Kurzbezeichnung MBWFK. Das Ministerium gliedert sich in folgende Abteilungen:
- Zentrale Dienste und Schuldigitalisierung
- Bildungspolitische Querschnittsaufgaben, Lehrkräftenachwuchs, Lehrkräftepersonalverwaltung
- Schulgestaltung und Schulaufsicht allgemein- und berufsbildende Schulen, Förderzentren, Qualitätssicherung
- Kultur
- Hochschulen und Hochschulbau
- Forschung, Innovation und Hochschulmedizin
Zugeordnete Ämter des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH). Das IQSH ist laut Satzung eine dem Bildungsministerium unmittelbar nachgeordnete, nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.
Landesoberbehörden des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Folgende Landesoberbehörden sind dem Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur nachgeordnet:
- Archäologisches Landesamt
- Landesamt für Denkmalpflege
- Landesarchiv
- Landesbibliothek
- Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung
Untere Landesbehörden des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Die nachstehenden Behörden bilden die Unteren Landesbehörden vom Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur:
- 15 Schulämter
- Schulen nach § 2 Schulgesetz
Gemeinsame Behörden mit anderen Bundesländern oder dem Bund vom Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur verfügt über keine gemeinsamen Behörden mit anderen Bundesländern oder dem Bund.
Oberste Landesbehörde: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport hat die Ressortkennziffer IV und die Kurzbezeichnung MIKWS. Das Ministerium gliedert sich in folgende Abteilungen:
- Allgemeine Abteilung
- Bevölkerungsschutz und Ordnungsrecht
- Kommunalabteilung
- Polizeiabteilung
- Bauen und Wohnen
- Landesplanung
- Verfassungsschutz
Zugeordnete Ämter des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Die nachstehenden Ämter sind dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport zugeordnet:
- Landespolizeiamt
- Landeskriminalamt
- Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein (nichtrechtsfähige Anstalt im Geschäftsbereich)
Landesoberbehörden des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Folgende Landesoberbehörden sind dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport nachgeordnet:
- Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein
Untere Landesbehörden des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Die nachstehenden Behörden bilden die Unteren Landesbehörden vom Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport:
- 8 Polizeidirektionen
- 11 Landrätinnen oder Landräte als allgemeine untere Landesbehörden
- Untere Marktüberwachungsbehörde bei der Technischen Hochschule Lübeck
Gemeinsame Behörden mit anderen Bundesländern oder dem Bund vom Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Gemeinsame Behörden mit anderen Bundesländern oder dem Bund vom Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport sind folgende Behörden:
- Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (Hamburg)
Oberste Landesbehörde: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur hat die Ressortkennziffer V und die Kurzbezeichnung MEKUN. Das Ministerium gliedert sich in folgende Abteilungen:
- Allgemeine Abteilung
- Klimaschutz und Energiewende
- Technischer Umweltschutz, Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
- Wasserwirtschaft, Boden- und Küstenschutz; Bundesbeauftragter für den Wasserbau
- Naturschutz
Zugeordnete Ämter des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Das nachstehende Amt ist dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur zugeordnet:
- Amt für Planfeststellung Energie
Landesoberbehörden des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Folgende Landesoberbehörden sind dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur nachgeordnet:
- Landesamt für Umwelt
- Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein
Untere Landesbehörden des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur verfügt über keine untere Landesbehörde.
Gemeinsame Behörden mit anderen Bundesländern oder dem Bund vom Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Gemeinsame Behörde mit den anderen Bundesländern vom Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur ist folgende Behörde:
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (Hannover)
Oberste Landesbehörde: Finanzministerium
Das Finanzministerium hat die Ressortkennziffer VI und die Kurzbezeichnung FM. Das Ministerium gliedert sich in folgende Abteilungen:
- Allgemeine Abteilung
- Haushalt
- Steuern
- Staatlicher Hochbau und Beteiligungen
Zugeordnete Ämter des Finanzministeriums
Die nachstehenden Ämter sind dem Finanzministerium zugeordnet:
- Amt für Bundesbau
- Amt für Informationstechnik
- Landeskasse
Landesoberbehörden des Finanzministeriums
Folgende Landesoberbehörde ist dem Finanzministerium nachgeordnet:
- Dienstleistungszentrum Personal des Landes Schleswig-Holstein
Untere Landesbehörden des Finanzministeriums
Die nachstehenden Behörden bilden die Unteren Landesbehörden vom Finanzministerium:
- 17 Finanzämter
- Bildungszentrum der Steuerverwaltung des Landes Schleswig-Holstein
Gemeinsame Behörden mit anderen Bundesländern oder dem Bund vom Finanzministerium
Das Finanzministerium verfügt über keine Gemeinsamen Behörden mit anderen Bundesländern oder dem Bund.
Oberste Landesbehörde: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus hat die Ressortkennziffer VII und die Kurzbezeichnung MWVATT. Das Ministerium gliedert sich in folgende Abteilungen:
- Zentrale Dienste
- Wirtschaft
- Technologie, Tourismus und Marketing
- Verkehr und Straßenbau
- Arbeitsmarkt und Fachkräftsicherung
Zugeordnete Ämter des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Das nachstehende Amt ist dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus zugeordnet:
- Amt für Planfeststellung Verkehr
Landesoberbehörden des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Folgende Landesoberbehörde ist dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus nachgeordnet:
- Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Untere Landesbehörden des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus verfügt über keine untere Landesbehörde.
Gemeinsame Behörden mit anderen Bundesländern oder dem Bund vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Gemeinsame Behörde mit anderen Bundesländern vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus ist folgende Behörde:
- Gemeinsamer Zulassungs- und Prüfungsausschuss für Wirtschaftsprüfer der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Hamburg)
Oberste Landesbehörde: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung hat die Ressortkennziffer VIII und die Kurzbezeichnung MSJFSIG. Das Ministerium gliedert sich in folgende Abteilungen:
- Allgemeine Abteilung
- Soziales, Pflege, Inklusion
- Kinder, Jugend, Familie -Landesjugendamt-
- Integration, Teilhabe, Ehrenamt
Zugeordnete Ämter des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung sind keine Ämter zugeordnet.
Landesoberbehörden des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Folgende Landesoberbehörden sind dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung nachgeordnet:
- Landesamt für soziale Dienste
- Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein
Untere Landesbehörden des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Die nachstehende Behörde bildet die Untere Landesbehörde vom Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung:
- Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Gemeinsame Behörden mit anderen Bundesländern oder dem Bund vom Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Gemeinsame Behörden mit anderen Bundesländern vom Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung sind folgende Behörden:
- Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Hamburg)
Oberste Landesbehörde: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz hat die Ressortkennziffer IX und die Kurzbezeichnung MLLEV. Das Ministerium gliedert sich in folgende Abteilungen:
- Zentrale Angelegenheiten
- Landwirtschaft und Veterinärwesen
- Nachhaltige Landesentwicklung
- Europa, Ostsee- und Nordseeangelegenheiten
- Verbraucherschutz
Zugeordnete Ämter des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Dem Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz sind keine Ämter zugeordnet.
Landesoberbehörden des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Folgende Landesoberbehörden sind dem Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz nachgeordnet:
- Landeslabor Schleswig-Holstein
- Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Untere Landesbehörden des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung als untere Forstbehörde
Gemeinsame Behörden mit anderen Bundesländern oder dem Bund vom Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz verfügt über keine Gemeinsamen Behörden mit anderen Bundesländern oder dem Bund.