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Nachgeordnete Dienst·stellen vom Sozial·ministerium

Das Sozial·ministerium hat verschiedene nachgeordnete Dienst·stellen. Sie unterstützen das Ministerium.

Letzte Aktualisierung: 06.06.2022

Dazu gehören zum Beispiel:

  • das Integrations·amt,
  • das Landes·amt für soziale Dienste und
  • das Landes·amt für Zuwanderung und Flüchtlinge.

Das Integrations·amt

Das Integrations·amt hilft Menschen mit Behinderung.

Vor allem beim Thema Arbeit.

Viele Menschen mit Behinderung wollen arbeiten.

Das Integrations·amt findet:

Menschen mit Behinderung sollen dort arbeiten,

wo auch Menschen ohne Behinderung arbeiten.

Zum Beispiel im Büro.

Ein lachender junger Mann in einer großen Restaurantküche
Das Integrations·amt hilft Menschen mit Behinderung. Zum Beispiel bei der Job·suche.

Das Integrations·amt kümmert sich um Arbeits·plätze

für Menschen mit Behinderungen.

Menschen mit Behinderungen sollen gut arbeiten können.

Dafür brauchen sie Hilfe.

Zum Beispiel:

Ein Rollstuhl·fahrer braucht eine Rampe am Eingang zum Arbeits·platz.

Oder eine Blinde ein Vorlese·programm auf dem Computer im Büro.

Das Integrations·amt spricht mit den Firmen.

Und es gibt den Firmen Geld.

Dann können die Firmen die Hilfe bezahlen.

Das Landes·amt für soziale Dienste

Es gibt das Landes·amt für soziale Dienste.

Das hilft bei verschiedenen Themen.

Dort kann man einen Schwer·behinderten·ausweis bestellen.  

Wenn man eine schwere Behinderung hat,

dann hat man besondere Rechte.

Zum Beispiel:

Man darf Park·plätze für Menschen mit Behinderung nutzen.

Schilder: Parkplatz für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.
Das rechte Schild sagt: Hier dürfen nur Menschen mit einem Schwer·behinderten·ausweis parken.

Das dürfen nur Menschen mit Behinderung.

Mit dem Ausweis kann man seine Behinderung nachweisen.

Das Landes·amt für soziale Dienste hat noch andere Aufgaben.

Zum Beispiel hilft es Eltern.

Wenn Eltern ein Kind bekommen,

bleiben sie eine Zeit lang zu Hause.

Sie arbeiten dann nicht.

Denn: Sie wollen sich um das Kind kümmern.

Doch: Wenn die Mutter oder der Vater nicht arbeitet,

hat die Familie weniger Geld.

Deshalb gibt es das Eltern·geld.

Das zahlt der Staat.

Das Landes·amt für soziale Dienste kümmert sich um das Eltern·geld.

Landes·amt für Zuwanderung und Flüchtlinge

Eine Hand hält symbolisch die Flaggen der Länder der Welt
In Deutschland wohnen viele Menschen. Manche kommen aus anderen Ländern.

In Deutschland wohnen viele Menschen.

Die Menschen sind alle unterschiedlich.

Manche von ihnen sind in Deutschland geboren.

Manche kommen aus anderen Ländern nach Deutschland.

Das nennt man Zuwanderung.

 

Manche von den Zugewanderten sind Flüchtlinge.

Sie sind aus ihrem Heimatland geflohen,

weil es dort gefährlich war.

 

Andere von den Zugewanderten kommen nach Schleswig-Holstein,

weil sie Arbeit suchen.

Das schwierige Wort dafür ist:

Fach·kräfte·einwanderung

 

Das Landes·amt für Zuwanderung und Flüchtlinge hilft den Zugewanderten in Schleswig-Holstein.

Zum Beispiel:

Wenn sie eine Arbeit suchen.

Oder wenn sie wieder zurück in ihr Heimat·land möchten.

Weitere Informationen

Zum Sozial·ministerium

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