Die Verwaltung des Landes Schleswig‑Holstein benötigt moderne, digitale Lösungen, um ihre Aufgaben effizient und rechtssicher zu erfüllen. Verwaltungsinformatikoberinspektorinnen und Verwaltungsinformatikoberinspektoren – kurz Verwaltungsinformatikerinnen und Verwaltungsinformatiker – arbeiten an der Schnittstelle von IT, Recht, Verwaltung und Gesellschaft. Sie entwickeln, implementieren und betreuen IT‑Systeme, analysieren Verwaltungsprozesse und sorgen dafür, dass digitale Anwendungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. So tragen sie maßgeblich dazu bei, interne Abläufe effizient und öffentliche Dienstleistungen schneller, transparenter und bürgernah zu gestalten.
Der Einstieg in dieses Berufsfeld erfolgt über den dualen Bachelorstudiengang "Verwaltungsinformatik / Public Administration Informatics". Im Studium erwirbst du ein breites Fach‑ und Methodenwissen in (Verwaltungs-)Informatik, Verwaltungswissenschaften und Recht sowie die Fähigkeit, komplexe Daten und Prozesse selbständig zu bearbeiten. Der Abschluss eröffnet dir attraktive berufliche Perspektiven in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) der Landesverwaltung.
Nach erfolgreichem Studium arbeitest du als qualifizierte Sachbearbeiterin oder qualifizierter Sachbearbeiter und bist in verantwortungsvollen Projekten der Landesverwaltung tätig.
In den IT-Bereichen der Ministerien und der nachgeordneten Behörden des Landes Schleswig-Holstein – etwa bei der Landespolizei oder im Amt für Informationstechnik (AIT) – sowie dem Zentralen IT-Management der Landesregierung (ZITSH) erwarten dich spannende und vielseitige Aufgabenfelder. Du kannst deine individuellen Stärken gezielt einbringen und aktiv an der Umsetzung von Projekten von gesellschaftlicher Bedeutung mitwirken.
Zu deinen möglichen Aufgabenbereiche gehören unter anderem die Analyse und Optimierung von Verwaltungsprozessen mittels digitaler Tools, die Entwicklung, die Einführung und der Betrieb von IT‑Lösungen, die Sicherstellung des Datenschutzes und der Informationssicherheit nach gesetzlichen Vorgaben, die Beratung von Fachabteilungen bei der Digitalisierung ihrer Arbeitsabläufe sowie die Mitwirkung an der Planung, Koordination und ggf. Leitung von IT‑Projekten.
Kurz gesagt: Als Verwaltungsinformatikerin oder Verwaltungsinformatiker bist du ein zentraler Akteur in der digitalen Transformation der Landesverwaltung. Du übernimmst Verantwortung für sichere, effiziente und bürgerorientierte IT‑Lösungen und gestaltest damit die Zukunft Schleswig‑Holsteins aktiv mit.
Welche Eigenschaften sollte ich mitbringen?
Wer Verwaltungsinformatikoberinspektorin und Verwaltungsinformatikoberinspektor werden möchte, sollte ...
ein vertieftes Interesse an Informationstechnik (IT) und Digitalisierung und deren Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung sowie an rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhängen und Fragestellungen aufweisen,
engagiert und leistungsorientiert sein,
reflektiert sein,
kommunikations- und kooperationsfähig sein,
analytisch und lösungsorientiert denken und arbeiten können,
Organisations- und Planungsvermögen mitbringen,
ein ausgeprägtes Sozialverhalten besitzen,
sich schnell in unterschiedliche Aufgabenbereiche einarbeiten können sowie
ein ausgeprägtes mathematisch-naturwissenschaftliches Grundverständnis haben,
die deutsche Rechtschreibung und Grammatik sicher anwenden sowie den Sinn und die Bedeutung von sprachlichen Äußerungen erkennen können.
Welche Einstellungsvoraussetzungen gibt es?
Schulabschluss/Studienabschluss:
Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist der Nachweis
der Fachhochschulreife (schulischer und praktischer/ berufsbezogener Teil) oder
der allgemeinen Hochschulreife
erforderlich.
Weitere Voraussetzungen:
Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates bzw. eines EWR-Staates oder der Schweiz,
Vorliegen der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 7 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) in Verbindung mit § 14 Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein (LBG) und
am Tage der Einstellung darf das 42. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen sein.
Wie ist die Ausbildung aufgebaut?
Ausbildungsbeginn:
Jeweils zum 1. August.
Ausbildungsdauer:
36 Monate.
Sofern familiäre Gründe vorliegen, ist während der Praxisphasen grundsätzlich eine Teilzeitbeschäftigung (75 % der regelmäßigen Wochenarbeitszeit) möglich. Hierdurch verlängert sich allerdings der Vorbereitungsdienst. Die fachtheoretischen Studienzeiten sind in Vollzeit zu absolvieren.
Ausbildungsaufbau:
Der duale Studiengang Bachelor of Science "Verwaltungsinformatik / Public Administration Informatics" gliedert sich in
fachtheoretische Studienzeiten von insgesamt 24 Monaten und
berufspraktische Studienzeiten (Praxisphasen) von insgesamt 12 Monaten, die in unterschiedlichen Bereichen der Landesverwaltung absolviert werden.
Zu Beginn des Vorbereitungsdienstes erhältst du im Rahmen von kurzen Einführungsveranstaltungen die wichtigsten Informationen für deinen Start bei uns und erste Einblicke in die Arbeit in der Landesverwaltung. Anschließend findet eine Einführungsphase an der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung (FHVD) statt.
Darauffolgend werden dir in den ersten acht Monaten an der FHVD grundlegende Kenntnisse u.a. in den Bereichen Informatik und Programmierung, Softwareengineering und IT-Projektmanagement, Recht, Verwaltungsmanagement und Wirtschaftswissenschaften vermittelt.
In der ersten Praxisphase erfolgt anschließend die praktische Anwendung und Vertiefung deines an der FHVD erlernten Wissens. Die Auswahl der Praxisstellen erfolgt jeweils unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche. Im weiteren Verlauf wechseln sich Theorie- und Praxisphasen ab.
Die Praxisphasen werden in verschiedenen Landesdienststellen abgeleistet.
Art des Ausbildungsverhältnisses:
Das Bachelor-Studium absolvierst du im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die Einstellung für die Landesverwaltung erfolgt zentral durch die Staatskanzlei.
Welche Inhalte hat die Ausbildung?
Fachtheorie:
Es werden insbesondere Kenntnisse in den Studienbereichen
Grundlagen der Informatik,
Verwaltungsinformatik im engeren Sinne (z.B. Softwareengineering und IT-Projektmanagement, E-Government und Geschäftsprozessmanagement),
Verwaltungswissenschaften und
Recht
vermittelt.
Neben Fachkenntnissen spielt auch das Erlangen von methodischem Wissen sowie von sozialen und kommunikativen Schlüsselqualifikationen eine wichtige Rolle. Weitere Informationen zum Ablauf und den Inhalten des Studiums findest du auf den Seiten der FHVD.
Die Praxisphasen werden in verschiedenen Landesdienststellen abgeleistet.
In den Praxisphasen lernst du die Aufgaben, Arbeitsweisen und Zusammenhänge der öffentlichen Verwaltung kennen und erhältst einen ersten Eindruck von der Vielfalt möglicher Einsatzgebiete nach dem Abschluss des Studiums. Dabei knüpfen die Praxisphasen eng an die im Studium erworbenen fachlichen und methodischen Kenntnisse an. Auf diese Weise kannst du von Anfang an in unterschiedlichsten Aufgabenfeldern an Problemlösungen mitwirken.
Wie wird die Ausbildung vergütet?
Während des Vorbereitungsdienstes erhältst du Anwärterbezüge in Höhe von monatlich 1.544,56 Euro brutto (Anwärtergrundbetrag für das Einstiegsamt A 10 gemäß Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein (SHBesG); ggf. zuzüglich Familienzuschlag sowie vermögenswirksamen Leistungen.
Nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung beträgt das monatliche Grundgehalt im Einstiegsamt A 10 (Regierungsverwaltungsinformatikoberinspektorin oder -inspektor) einschließlich einer allgemeinen Stellenzulage derzeit 3.668,23 Euro brutto. Dieser Betrag kann sich durch einen Familienzuschlag und sofern Vordienstzeiten vorliegen, die auf die Erfahrungsstufen anrechenbar sind, erhöhen.
(Stand: Mai 2026)
Wie kann ich mich bewerben?
Bewerbungen für eine Einstellung zum 1. August des Folgejahres sind jeweils in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September möglich.
Sofern nach Abschluss dieses Auswahlverfahrens noch nicht alle Stellen besetzt werden konnten, gibt es regelmäßig einen weiteren Zeitraum, in dem Bewerbungen erneut möglich sind. In diesem Fall finden sich jeweils ab Mitte Dezember an dieser Stelle entsprechende Informationen.
Online:
Bevorzugt nehmen wir deine Bewerbung online entgegen.
Für eine Einstellung zum 1. August 2027 kannst du dich ab dem 1. Juli 2026 über einen auf dieser Seite und in unserer Stellenausschreibung veröffentlichten Online-Link bewerben.
Sollte dir eine Online-Bewerbung über den genannten Link nicht möglich sein, nehmen wir Bewerbungen auch in Papierform entgegen. Bewerbungen per E-Mail können aus organisatorischen Gründen leider keine Berücksichtigung finden.
Per Post:
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. In diesem Fall richte deine Bewerbung bitte unter Angabe einer E-Mail-Adresse an folgenden Empfänger:
Der Ministerpräsident
– Staatskanzlei –
Referat StK 16
Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel
Erforderliche Unterlagen:
aussagekräftiges Anschreiben,
Lebenslauf (bitte verzichte auf ein Lichtbild/Bewerbungsfoto),
Angabe einer Telefonnummer und einer aktuellen E-Mail-Adresse,
Kopien der Schulabschlusszeugnisse bzw. des letzten Zeugnisses sowie
ggf. Nachweise über eine Tätigkeit oder Berufsausbildung nach der Schulzeit.
Wie erfolgt das Auswahlverfahren?
Nach Übersendung deiner Bewerbung erhältst du zunächst eine Eingangsbestätigung.
Im nächsten Schritt erfolgt eine Vorauswahl anhand festgelegter Kriterien. Sofern du diese erfüllst, erhältst du spätestens nach Abschluss der Bewerbungsphase per E-Mail eine Einladung zur Teilnahme an unserem Online-Eignungstest. Für die einmalige Durchführung steht dir ein Zeitraum von mindestens einer Woche zur Verfügung.
Auf Grundlage der Testergebnisse findet eine erneute Auswahl statt, nach der die geeigneten Bewerberinnen und Bewerber eine Einladung zu unserem jeweils eintägigen Assessment-Center (Zeitraum: voraussichtlich 2. November bis 2. Dezember 2026) in Kiel erhalten.
Die Rückmeldung, ob wir dir ein Einstellungsangebot machen können, erhältst du kurzfristig nach Abschluss des Auswahlverfahrens.
Das Land Schleswig-Holstein bildet bedarfsorientiert aus. Sofern du dich während des Vorbereitungsdienstes fachlich und persönlich bewährt hast, können wir dir nach erfolgreichem Abschluss des Studiums eine Stelle im Beamtenverhältnis auf Probe als Regierungsverwaltungsinformatikoberinspektorin oder -inspektor (Besoldungsgruppe A 10) innerhalb der Landesverwaltung anbieten. Ein gesetzlicher Übernahmeanspruch besteht allerdings nicht.
Beförderungs- und Aufstiegsmöglichkeiten:
Nach Abschluss des Studiums kannst du im weiteren Verlauf grundsätzlich das sogenannte Statusamt der Verwaltungsinformatikoberamtsrätin bzw. des Verwaltungsinformatikoberamtsrats (Besoldungsgruppe A 13) erreichen.
Unter bestimmten Voraussetzungen bestehen darüber hinaus Aufstiegsmöglichkeiten, durch die ein höheres Statusamt erreicht werden kann.
Wo kann ich mich informieren?
Für weitere Fragen steht gern zur Verfügung:
Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein - Staatskanzlei
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