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(Diplom-)Rechtspfleger/in (FH) (w/m/d)

Was macht eine (Diplom-)Rechtspflegerin bzw. ein (Diplom-)Rechtspfleger?

Letzte Aktualisierung: 21.05.2026

Statistisch gesehen hat jede Bürgerin und jeder Bürger mindestens einmal in Leben mit ihnen zutun – mit Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern.

Sie übernehmen viele Aufgaben, die früher von Richterinnen und Richtern erledigt wurden. Neben Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sind sie ein selbständiges Organ der Rechtspflege, das heißt, sie entscheiden sachlich unabhängig und sind nicht an Weisungen von Vorgesetzten, sondern nur an Recht und Gesetz gebunden.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind Fachjuristen, die hauptsächlich an Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig sind.

Zu den Schwerpunkten Ihrer Aufgabenbereiche gehören:

  • Familien- und Betreuungsverfahren
  • Zwangsversteigerungen und andere Zwangsvollstreckungen
  • Grundbuchangelegenheiten
  • Insolvenzverfahren
  • Handels- und Vereinsregister
  • Rechtsantragstelle und Kostenfestsetzungen
  • Nachlassangelegenheiten
  • Vollstreckung von Freiheits- und Geldstrafen an den Staatsanwaltschaften

Die Zuständigkeiten der Rechtspflegerinnen und der Rechtspfleger sind im Rechtspflegergesetz (RPflG) geregelt. 

Der Beruf im Video

Welche Eigenschaften sollte ich mitbringen?

Wer (Diplom-)Rechtspflegerin bzw. (Diplom-)Rechtspfleger werden möchte, sollte...

  • Interesse an der Klärung von Rechtsfragen haben.
  • gerne mit Gesetzestexten umgehen.
  • systematisch denken.
  • entscheidungsfreudig sein.
  • einsatzbereit und verantwortungsbereit sein,
  • gerne im Team arbeiten.
  • sorgfältig und zuverlässig arbeiten.
  • ein sicheres Auftreten haben.
  • hilfsbereit sein und höflich im Umgang mit Publikum.

Welche Einstellungsvoraussetzungen gibt es?

Hochschulzugangsberechtigung: 

Für die Einstellung ist der Nachweis der

  • Fachhochschulreife (schulischer und praktischer/ berufsbezogener Teil) oder
  • allgemeinen Hochschulreife

oder einer anderweitigen zu einem Fachhochschulstudium berechtigenden Schulbildung/Ausbildung erforderlich.

Weitere Zugangsvoraussetzungen in die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt: 

Es müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt werden, beispielsweise:

  • Staatsangehörigkeit eines Staates der Europäischen Union oder eines
    anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines
    Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union
    vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen
    eingeräumt haben
  • entsprechende gesundheitliche Eignung

Für Rückfragen stehen wir in Einzelfällen gerne zur Verfügung.

Voraussetzungen für den Aufstieg nach § 25 Abs. 1 ALVO: 

Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt können im Wege des Aufstiegs für die Rechtspflegeausbildung zugelassen werden, sofern folgende Voraussetzungen nach § 25 Abs. 1 ALVO erfüllt sind:

  1. dienstliche Beurteilung mit der zweithöchsten Bewertungsstufe ( = Bewertungsstufe 4) 
  2. die Beamtin oder der Beamte muss eine Hochschulzugangsberechtigung oder das Bestehen einer Hochschuleignungsprüfung nach § 39 HSG nachweisen 
  3. die Beamtin oder der Beamte muss mindestens das erste Beförderungsamt der Laufbahn innehaben.

Laufbahnverordnung für Beamte/Beamtinnen ALVO

Landesverordnung für Rechtspfleger

Wie ist das Studium aufgebaut?

Studienbeginn: 1. Oktober eines jeden Jahres

Studiendauer: 3 Jahre

Studienaufbau: Das duale Studium untergliedert sich in fachtheoretische und berufspraktische Ausbildungsabschnitte an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim sowie an einem unserer Ausbildungsgerichte.

Die Ausbildung findet an den Amtsgerichten Flensburg, Kiel, Itzehoe, Neumünster, Lübeck oder Meldorf statt.

Eine Karte von Schleswig-Holstein, auf der verschiedene Standorte markiert sind.
Es gibt Ausbildungsgerichte in Flensburg, Kiel, Itzehoe, Neumünster, Lübeck und Meldorf.

Sie werden für die gesamte Dauer des Studiums einem Ausbildungsgericht zugeteilt. Entsprechende Wünsche werden vor Beginn des Studiums entgegengenommen.

Ausbildungsaufbau des dualen Studiums
AbschnittDauerZeitraum

Grundstudium an der
HR Nord in Hildesheim

12 MonateOktober bis September
Zwischenprüfung
Berufspraktische
Studienzeit I am
Ausbildungsgericht
6 MonateOktober bis März
Hauptstudium an der
HR Nord in Hildesheim
12 MonateApril bis März
Berufspraktische
Studienzeit II am
Ausbildungsgericht
6 MonateApril bis September

Weitere Informationen zum Studiengang finden sich auf der Homepage der Hochschule.

Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege Hildesheim

Welche Inhalte hat die Ausbildung?

Lehrgebiete im Grundstudium:

  • Grundlagen und Methoden juristischer Arbeit,
  • Zivilrecht einschließlich Sachenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht,
  • Strafrecht,
  • Zivilprozessrecht, Zwangsvollstreckungsrecht und einschlägiges Kostenrecht,
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und einschlägiges Kostenrecht,
  • Strafprozessrecht, Strafvollstreckungsrecht und einschlägiges Kostenrecht,
  • Grundzüge des allgemeinen Verwaltungsrechts, des Rechts des öffentlichen Dienstes und des Besoldungsrechts sowie
  • soziale Kompetenzen, insbesondere Methoden der adressatengerechten Kommunikation.

Die berufspraktische Studienzeit I beinhaltet die Ausbildungsstationen:

  • Strafvollstreckungssachen,
  • Zivilsachen einschließlich Kostensachen,
  • Grundbuchsachen,
  • Nachlasssachen und
  • Mobiliarvollstreckungssachen.

Während der berufspraktischen Studienzeit I nehmen die Anwärterinnen und Anwärter außerdem an Angeboten zur Förderung der Sozialkompetenz teil.

Lehrgebiete im Hauptstudium I:

  • Sachenrecht, insbesondere Immobiliarsachenrecht,
  • Erbrecht,
  • Familienrecht,
  • Handels- und Gesellschaftsrecht,
  • Europarecht,
  • Internationales Privatrecht und internationales Zivilverfahrensrecht,
  • Insolvenzrecht,
  • Mobiliarvollstreckungsrecht und Immobiliarvollstreckungsrecht,
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit,
  • Strafvollstreckungsrecht und
  • betriebliches Rechnungswesen und Bilanzkunde.

Die berufspraktische Studienzeit II beinhaltet die Ausbildungsstationen:

  • Familiensachen,
  • Betreuungssachen,
  • Registersachen,
  • Zwangsversteigerungssachen und
  • Insolvenzsachen.

Wie wird die Ausbildung vergütet?

Es werden Anwärterbezüge von monatlich 1.544,56 € brutto (Stand: 2025) gezahlt.

Je nach Familienstand wird zuzüglich noch ein Familienzuschlag gezahlt.

Weitere Informationen finden sich unter: Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein – Anlage 6: Familienzuschlag

Wie kann ich mich bewerben?

Für die Einstellung zum 1. Oktober 2027 werden ab sofort Bewerbungen entgegengenommen.

Bewerbungsfrist: 31. Januar 2027.

Zur Online-Bewerbung

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte an:

Präsident des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
- Personalreferat -
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig

Sofern technische Probleme beim Einreichen Ihrer Bewerbung auftreten sollten, können Sie Ihre Bewerbung alternativ per Mail an richten.

Notwendige Unterlagen:

  • Aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung nach § 39 HSG (Fachhochschul-, Reifezeugnis o.ä.)
  • Falls Sie sie Hochschulzugangsberechtigung noch nicht erworben haben, reichen Sie bitte die letzten beiden Schulzeugnisse ein
    ggf. Beschäftigungszeugnisse und Praktikumsnachweise

Weitere Hinweise:

  • Von der Vorlage von Bewerbungsfotos bitten wir abzusehen
  • Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Der Nachweis der Behinderung ist der Bewerbung beizufügen.
  • Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vorrangig berücksichtigt.
  • Wir begrüßen es ausdrücklich, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.

Welche Berufschancen gibt es?

Anzahl der Ausbildungsplätze:
Die Zahl der Einstellungen richtet sich nach dem voraussichtlichen künftigen Personalbedarf an Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern im Land.

Übernahmemöglichkeiten nach dem Studium:
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums bestehen gute Chancwen für eine Übernahme in den Justizdienst Schleswig-Holsteins. Eine verbindliche Übernahmegarantie kann zwar nicht ausgesprochen werden, da sich die Ausbildung jedoch an dem zukünftigen Personalbedarf orientiert, bestehen gute Perspektiven.

Verdienstmöglichkeiten:
Mit Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe (dazu § 4 BeamtStG) erhalten die Justizinspektorinnen und Justizinspektoren Dienstbezüge der Besoldungsgruppe A9 (3.335,77 € brutto zzgl. 111,12 € allgemeine Stellenzulage; Stand: 2025). Zusätzlich wird je nach Familienstand ein Familienzuschlag gezahlt.

Fortbildungs-, Beförderungs- und Aufstiegsmöglichkeiten:
Nach dem Studium bietet die Justiz ein umfangreiches Fortbildungsangebot an, um die Beschäftigten in den jeweiligen Aufgabengebieten weiter zu qualifizieren.

Es bestehen Beförderungsmöglichkeiten bis zum/zur Justizoberamtsrätin/-rat (A13) mit Zulage.

Nach der bestanden Rechtspflegerprüfung besteht die Möglichkeit der Absolvierung einer 15-monatigen Zusatzausbildung zum/zur Amtsanwalt/Amtsanwältin bei einer Staatsanwaltschaft mit fachwissenschaftlichem Studium an der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel.

Als Amtsanwältin/Amtsanwalt sind Sie bei einer Staatsanwaltschaft tätig und bearbeiten dort Strafsachen, die gem. § 142 Abs. 1 Nr. 3 GVG zur Zuständigkeit der Amtsgerichte gehören und den Amtsanwältinnen und Amtsanwälten nach der Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft des Landes Schleswig-Holstein übertragen werden können. Dies sind Strafsachen, die zur kleineren bis mittleren Kriminalität.

Wo kann ich mich informieren?

Für Fragen steht Ihnen am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht Frau Lisa Henningsen oder Tel. 04621 86-1672 als zuständige Personalsachbearbeiterin gern zur Verfügung.

Ergänzende Informationen

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