Statistisch gesehen hat jede Bürgerin und jeder Bürger mindestens einmal in Leben mit ihnen zutun – mit Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern.
Sie übernehmen viele Aufgaben, die früher von Richterinnen und Richtern erledigt wurden. Neben Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sind sie ein selbständiges Organ der Rechtspflege, das heißt, sie entscheiden sachlich unabhängig und sind nicht an Weisungen von Vorgesetzten, sondern nur an Recht und Gesetz gebunden.
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind Fachjuristen, die hauptsächlich an Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig sind.
Zu den Schwerpunkten Ihrer Aufgabenbereiche gehören:
Familien- und Betreuungsverfahren
Zwangsversteigerungen und andere Zwangsvollstreckungen
Grundbuchangelegenheiten
Insolvenzverfahren
Handels- und Vereinsregister
Rechtsantragstelle und Kostenfestsetzungen
Nachlassangelegenheiten
Vollstreckung von Freiheits- und Geldstrafen an den Staatsanwaltschaften
Die Zuständigkeiten der Rechtspflegerinnen und der Rechtspfleger sind im Rechtspflegergesetz (RPflG) geregelt.
Der Beruf im Video
"Vertell mol wat!" zu Gast beim Oberlandesgericht Schleswig-Holstein - Rechtspfleger*in
Welche Eigenschaften sollte ich mitbringen?
Wer (Diplom-)Rechtspflegerin bzw. (Diplom-)Rechtspfleger werden möchte, sollte...
Interesse an der Klärung von Rechtsfragen haben.
gerne mit Gesetzestexten umgehen.
systematisch denken.
entscheidungsfreudig sein.
einsatzbereit und verantwortungsbereit sein,
gerne im Team arbeiten.
sorgfältig und zuverlässig arbeiten.
ein sicheres Auftreten haben.
hilfsbereit sein und höflich im Umgang mit Publikum.
Welche Einstellungsvoraussetzungen gibt es?
Hochschulzugangsberechtigung:
Für die Einstellung ist der Nachweis der
Fachhochschulreife (schulischer und praktischer/ berufsbezogener Teil) oder
allgemeinen Hochschulreife
oder einer anderweitigen zu einem Fachhochschulstudium berechtigenden Schulbildung/Ausbildung erforderlich.
Weitere Zugangsvoraussetzungen in die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt:
Es müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt werden, beispielsweise:
Staatsangehörigkeit eines Staates der Europäischen Union oder eines
anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines
Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union
vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen
eingeräumt haben
entsprechende gesundheitliche Eignung
Für Rückfragen stehen wir in Einzelfällen gerne zur Verfügung.
Voraussetzungen für den Aufstieg nach § 25 Abs. 1 ALVO:
Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt können im Wege des Aufstiegs für die Rechtspflegeausbildung zugelassen werden, sofern folgende Voraussetzungen nach § 25 Abs. 1 ALVO erfüllt sind:
dienstliche Beurteilung mit der zweithöchsten Bewertungsstufe ( = Bewertungsstufe 4)
die Beamtin oder der Beamte muss eine Hochschulzugangsberechtigung oder das Bestehen einer Hochschuleignungsprüfung nach § 39 HSG nachweisen
die Beamtin oder der Beamte muss mindestens das erste Beförderungsamt der Laufbahn innehaben.
Studienaufbau: Das duale Studium untergliedert sich in fachtheoretische und berufspraktische Ausbildungsabschnitte an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim sowie an einem unserer Ausbildungsgerichte.
Die Ausbildung findet an den Amtsgerichten Flensburg, Kiel, Itzehoe, Neumünster, Lübeck oder Meldorf statt.
Sie werden für die gesamte Dauer des Studiums einem Ausbildungsgericht zugeteilt. Entsprechende Wünsche werden vor Beginn des Studiums entgegengenommen.
Ausbildungsaufbau des dualen Studiums
Abschnitt
Dauer
Zeitraum
Grundstudium an der
HR Nord in Hildesheim
12 Monate
Oktober bis September
Zwischenprüfung
Berufspraktische
Studienzeit I am
Ausbildungsgericht
6 Monate
Oktober bis März
Hauptstudium an der
HR Nord in Hildesheim
12 Monate
April bis März
Berufspraktische
Studienzeit II am
Ausbildungsgericht
6 Monate
April bis September
Weitere Informationen zum Studiengang finden sich auf der Homepage der Hochschule.
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte an:
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
- Personalreferat -
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig
Sofern technische Probleme beim Einreichen Ihrer Bewerbung auftreten sollten, können Sie Ihre Bewerbung alternativ per Mail an rechtspflegeranwaerter@olg.landsh.de richten.
Notwendige Unterlagen:
Aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben
Tabellarischer Lebenslauf
Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung nach § 39 HSG (Fachhochschul-, Reifezeugnis o.ä.)
Falls Sie sie Hochschulzugangsberechtigung noch nicht erworben haben, reichen Sie bitte die letzten beiden Schulzeugnisse ein
ggf. Beschäftigungszeugnisse und Praktikumsnachweise
Weitere Hinweise:
Von der Vorlage von Bewerbungsfotos bitten wir abzusehen
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Der Nachweis der Behinderung ist der Bewerbung beizufügen.
Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vorrangig berücksichtigt.
Wir begrüßen es ausdrücklich, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
Welche Berufschancen gibt es?
Anzahl der Ausbildungsplätze:
Die Zahl der Einstellungen richtet sich nach dem voraussichtlichen künftigen Personalbedarf an Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern im Land.
Übernahmemöglichkeiten nach dem Studium:
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums bestehen gute Chancwen für eine Übernahme in den Justizdienst Schleswig-Holsteins. Eine verbindliche Übernahmegarantie kann zwar nicht ausgesprochen werden, da sich die Ausbildung jedoch an dem zukünftigen Personalbedarf orientiert, bestehen gute Perspektiven.
Verdienstmöglichkeiten:
Mit Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe (dazu § 4 BeamtStG) erhalten die Justizinspektorinnen und Justizinspektoren Dienstbezüge der Besoldungsgruppe A9 (3.335,77 € brutto zzgl. 111,12 € allgemeine Stellenzulage; Stand: 2025). Zusätzlich wird je nach Familienstand ein Familienzuschlag gezahlt.
Fortbildungs-, Beförderungs- und Aufstiegsmöglichkeiten:
Nach dem Studium bietet die Justiz ein umfangreiches Fortbildungsangebot an, um die Beschäftigten in den jeweiligen Aufgabengebieten weiter zu qualifizieren.
Es bestehen Beförderungsmöglichkeiten bis zum/zur Justizoberamtsrätin/-rat (A13) mit Zulage.
Nach der bestanden Rechtspflegerprüfung besteht die Möglichkeit der Absolvierung einer 15-monatigen Zusatzausbildung zum/zur Amtsanwalt/Amtsanwältin bei einer Staatsanwaltschaft mit fachwissenschaftlichem Studium an der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel.
Als Amtsanwältin/Amtsanwalt sind Sie bei einer Staatsanwaltschaft tätig und bearbeiten dort Strafsachen, die gem. § 142 Abs. 1 Nr. 3 GVG zur Zuständigkeit der Amtsgerichte gehören und den Amtsanwältinnen und Amtsanwälten nach der Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft des Landes Schleswig-Holstein übertragen werden können. Dies sind Strafsachen, die zur kleineren bis mittleren Kriminalität.
Wo kann ich mich informieren?
Für Fragen steht Ihnen am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht Frau Lisa Henningsen rechtspflegeranwaerter@olg.landsh.de oder Tel. 04621 86-1672 als zuständige Personalsachbearbeiterin gern zur Verfügung.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: