Als Straßenwärterin oder Straßenwärter sorgst du dafür, dass die Straßen im echten Norden das ganze Jahr über sicher und befahrbar bleiben. Bei Schneefall im Winter heißt es früh aufstehen, um Fahrbahnen frei zu räumen. Regelmäßig kontrollierst du – gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen – das Straßennetz. Bei Bedarf bessert ihr brüchige Straßendecken aus. Auch das was sich neben den Straßen befindet, pflegen Straßenwärterinnen und Straßenwärter. Ihr haltet Schutzplanken und Verkehrsschilder instand, pflegt Grünanlagen und Gehölze oder kümmert euch um Entwässerungseinrichtungen.
Mit deiner Arbeit leistest du einen wichtigen Beitrag für die Menschen und ihre Mobilität in Schleswig-Holstein.
Welche Eigenschaften sollte ich mitbringen?
Dieser Beruf ist für dich das Richtige, wenn du …
dich für große Fahrzeuge begeisterst.
technisch und handwerklich geschickt bist.
abwechslungsreiche Tätigkeiten im Freien magst.
zu körperlich anstrengenden Arbeiten bereit und
eine teamorientierte Person bist.
Welche Einstellungsvoraussetzungen gibt es?
Schulabschluss:
Eine wichtige Voraussetzung ist mindestens ein guter Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA) oder ein vergleichbarer, anerkannter Abschluss.
Wie ist die Ausbildung aufgebaut?
Ausbildungsbeginn:
jährlich am 1. August
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Grundsätzlich kannst du deine Ausbildung bei guten Leistungen verkürzen.
Ausbildungsaufbau:
Praktische Erfahrungen sammelst du in den überbetrieblichen Ausbildungsstätten der Kreishandwerkerschaft in Rendsburg und im Ausbildungszentrum Ahrensbök. Die Berufsschule besuchst du im Blockunterricht in Rendsburg (DEULA).
Art des Ausbildungsverhältnisses:
Während der Ausbildung stehst du als Auszubildende / Auszubildender in einem tariflichen Ausbildungsverhältnis.
Ausbildungsorte:
Deine Ausbildung findet in einer der 22 LBV.SH-Straßenmeistereien statt.
Welche Inhalte hat die Ausbildung?
Gegenstand der Berufsausbildung sind folgende Bereiche:
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
Umweltschutz
Auftragsübernahme, Arbeitsplan und Ablaufplanung
Betriebswirtschaftliches Handeln
Informations- und Kommunikationstechniken erlernen
Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsstellen, Sichern und Räumen von Unfallstellen, sonstige Verkehrssicherung
Baumaterialien auswählen, prüfen und lagern
Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen
Aufgaben der Straßenbaulastträger, Anwendung der rechtlichen Bestimmungen
Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Bauwerken und Straßen durchführen
Werk- und Hilfsstoffe be- und verarbeiten
Grünflächen anlegen und pflegen
Verkehrszeichen- und Einrichtungen, Verkehrssicherungs- und Telematiksysteme anbringen und Instand halten
Winterdienst im jeweiligen Bereich der Straßenmeisterei
Werkzeuge, Geräte, Maschine und technische Einrichtungen handhaben und warten
Fahrzeuge führen und warten
Qualitätssichernde Maßnahmen und Kundenorientierung
Wie wird die Ausbildung vergütet?
Als Azubi erhältst du ein monatliches Ausbildungsentgelt gemäß TVA-L BBiG. Es beträgt ab 2025:
im ersten Ausbildungsjahr ca. 1.230 Euro
im zweiten Ausbildungsjahr ca. 1.290 Euro
im dritten Ausbildungsjahr ca. 1.340 Euro
Jahressonderzahlung im Dezember (§ 16 TVA-L BBiG)
Abschlussprämie in Höhe von 400 Euro (§ 20 TVA-L BBiG) nach erfolgreicher Abschlussprüfung bzw. staatlicher Prüfung
Wir übernehmen im Rahmen der Ausbildung die Kosten deines CE-Führerscheins.
Wie kann ich mich bewerben?
Bewerbungsschluss:
Bewerbungsschluss ist der 30. September des Vorjahres.
Notwendige Bewerbungsunterlagen:
aussagekräftiges Anschreiben
tabellarischer Lebenslauf
Schulabschlusszeugnis bzw. das letzte Halbjahreszeugnis
Nachweis über den Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache in Wort und Schrift auf dem Niveau des Goethe-Zertifikats B2
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Aus- und Fortbildung, Personalentwicklung, Betriebliches Gesundheitsmanagement
Mercatorstr. 9
24106 Kiel
Weitere Hinweise:
Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen sich zu bewerben und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden Menschen mit Behinderung und diesen Gleichgestellte bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Welche Berufschancen gibt es?
Anzahl der Ausbildungsplätze:
Der LBV.SH stellt landesweit aktuell jährlich durchschnittlich 20 Auszubildende für den Beruf der Straßenwärterin / des Straßenwärters ein.
Übernahmemöglichkeiten nach der Ausbildung:
Mit Abschluss deiner Berufsausbildung besteht die Möglichkeit der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis beim LBV.SH. Der LBV.SH hat regelmäßig Bedarf an Straßenwärterinnen und Straßenwärtern. Eine Übernahme erfolgt im Beschäftigtenverhältnis.
Verdienst- und Aufstiegsmöglichkeiten:
Straßenwärterinnen und Straßenwärter werden nach dem aktuellen Tarifvertrag (TV-L) und der Entgeltordnung zunächst nach der Entgeltgruppe 5 (TV-L) bezahlt. Sie können im Rahmen ihrer Eignung und vorhandener Stellen mit höherwertigen Tätigkeiten wie Vorarbeiterin bzw. Vorarbeiter oder Streckenwärterin bzw. Streckenwart oder Arbeitsgruppenleitende (Voraussetzung ist die Weiterqualifikation zur Straßenwärtermeisterin / zum Straßenwärtermeister) betraut werden und so bis in die Entgeltgruppe 9 (TV-L) aufsteigen.
Voraussetzung hierfür kann zum Beispiel mehrjährige Berufserfahrung sein. Dann sind verschiedene Fort- und Weiterbildungen möglich, unter anderem:
Technikerin / Techniker
Straßenwärtermeisterin / Straßenwärtermeister
Die Weiterbildung zur Technikerin / Techniker beinhaltet in der Regel auch die Fachhochschulreife, die Voraussetzung für die Aufnahme eines Bachelorstudiengangs ist.
Der LBV.SH bietet dir ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen an.
Gesetzliche Grundlagen:
Straßenwärterin / Straßenwärter ist ein nach dem Berufsbildungsgesetz staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Der Ausbildungsverlauf und Ausbildungsinhalte sind in der "Verordnung über die Berufsausbildung zur Straßenwärterin/Straßenwärter" geregelt. Es findet das Berufsbildungsgesetz Anwendung.
Du hast Fragen? Wende dich gerne an:
Frau Alena Steffen, erreichbar unter 0431 383 2671
oder erreiche uns Mobil unter .
Praktikum?
Du möchtest die Arbeit des LBV.SH kennenlernen? Dann bewirb dich doch für ein Praktikum unter: ausbildung@lbv-sh.landsh.de
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