Die Jugendhilfelandschaft ist vielfältig. Sie umfasst zahlreiche unterschiedliche Arbeitsfelder, die sich an den individuellen Lebenslagen und Bedürfnissen junger Menschen orientieren und entsprechend breit gefächerte Unterstützungsmöglichkeiten bieten. Durch die Vielzahl unterschiedlicher Angebote und Handlungsansätze eröffnen sich diverse Möglichkeiten um Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht zu begleiten und zu fördern. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, eine einzelne zentrale Anlaufstelle für Stellenangebote zu benennen.
Du erhältst daher im Folgenden Links zu den Verbänden. Dort findest du weitere Informationen sowie Stellenangebote.
Landes-Arbeitsgemeinschaft der privaten Jugendhilfeverbände Schleswig-Holstein e.V.
AKSH - Arbeitsgemeinschaft Kleinheime S-H e.V.
Interessengemeinschaft Kleine Heime & Jugendhilfeprojekte Schleswig-Holstein e.V.
Verband Privater Einrichtungen der Kinder- & Jugendhilfe VPE e.V.
ErSte Trägergesellschaft für sozialpädagogische Einrichtungen mbH
Forum Sozial e.V.
VPK-Landesverband Hamburg und Schleswig-Holstein e.V.
AWO SH
Caritas im Norden
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein
DRK Landesverband SH
Kinderschutzbund SH
NGD - Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie
LAG SH – Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holstein e.V.
Wer kann in der (teil-) stationären Jugendhilfe arbeiten?
Viele Bildungsabschlüsse qualifizieren unmittelbar für Tätigkeiten in der Jugendhilfe.
So z. B.
- Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen (Linkbeispiel: https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/beruf/58775),
- Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter,
- staatlich anerkannte Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen,
- Diplom-Pädagoginnen und Diplom-Pädagogen, Pädagoginnen und Pädagogen mit Bachelor- oder Master-Abschluss mit sozialpädagogischem Schwerpunkt,
- Diplom-Psychologinnen und Diplom-Psychologen, Psychologinnen und Psychologen mit Bachelor- oder Masterabschluss.
- staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher,
- staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und Heilpädagogen,
- staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger.
- Heimerzieherinnen und Heimerzieher mit Abschluss staatlich anerkannter Ausbildungsstätten,
- kirchlich anerkannte Heimerzieherinnen und Heimerzieher,
- Lehrerinnen und Lehrer, wenn diese Kinder oder Jugendliche in Einrichtungen oder sonstigen Wohnformen schulisch fördern
Darüber hinaus gibt es weitere Abschlüsse, die zu einer Anerkennung als Fachkraft im Einzelfall führen können.
Solltest du dazu Fragen haben, kannst du dich hier informieren:
Einzelfallanerkennung zur Tätigkeit als Fachkraft