Entscheidungen Schleswig-Holsteinischer Gerichte
Darüber hinaus ist es möglich, Entscheidungen der Schleswig-Holsteinischen Gerichte, die sich nicht in der Datenbank der Landesregierung befinden, kostenpflichtig anzufordern. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die jeweilige Geschäftsleitung der Gerichte. Für das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht können Sie die Entscheidungen bei Herrn Petersen unter der Telefonnummer 04621/86-1320 anfordern.
Landesrechtsprechungsdatenbank
In der Landesrechtsprechungsdatenbank Schleswig-Holstein stehen Ihnen die Entscheidungen der Gerichte in Schleswig-Holstein im Volltext zur Verfügung. Den Link entnehmen Sie bitte, nachdem Sie "mehr lesen" angeklickt haben, den "Weiterführenden Links" auf der rechten Seite.