In der Regel sind in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren Gerichtsgebühren zu zahlen. Deren Höhe hängt von dem Streitwert ab. Der Streitwert ist nicht mit den Gerichtsgebühren identisch, sondern eine Berechnungsgrundlage. Für die Höhe des Streitwerts gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen. In der Praxis bietet darüber hinaus der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit eine gewisse Orientierung. Der 1. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht hat für das Baurecht ergänzende Streitwertannahmen formuliert.