Die 6. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts verhandelt am
Donnerstag, 22. Mai 2025, 10.00 Uhr, Saal 1
über die Klage des Kreises Schleswig-Flensburg gegen die Bundesrepublik Deutschland, mit der der Kreis die Beteiligung der Bundesrepublik an den Sanierungskosten anstrebt, soweit nicht er selbst, das Land Schleswig-Holstein, die Stadt Schleswig oder andere Verpflichtete die Kosten übernehmen.
Der Sanierungsplan zur Beseitigung von Altlasten auf dem Gebiet einer ehemaligen Dachpappen- und Asphaltfabrik an der Schlei wurde für verbindlich erklärt. Die Beteiligten streiten nun insbesondere darüber, zu welchem Anteil die beklagte Bundesrepublik Eigentümerin der betroffenen Sanierungsfläche und deshalb zur Kostentragung verpflichtet ist.
Die Verhandlung ist öffentlich. Wir bitten darum, eine beabsichtigte Teilnahme als Medienvertreter gegebenenfalls vorher anzukündigen, damit hinreichende Kapazität im Saal sichergestellt werden kann. Sollten Sie Ton- oder Bildaufnahmen planen, bitten wir ebenfalls um vorherige Kontaktaufnahme. Ton- und Bildaufnahmen während der Verhandlung sind grundsätzlich nicht gestattet. Bitte planen Sie genügend Zeit für die Einlasskontrolle ein.
Termine zur mündlichen Verhandlung können unter Umständen durch prozessuale Ereignisse oder auch Anträge der Beteiligten aufgehoben oder verlegt werden. Wir empfehlen deshalb, den Verhandlungstermin am Tag zuvor noch einmal durch die hiesige Pressestelle bestätigen zu lassen.
Verantwortlich für diese Presseinformation: Friederike Küster-Lange, Pressesprecherin
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