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Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht/ Verwaltungsgericht : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Eilverfahren zur Informationsanfrage bezüglich Sachsenwald beendet

Letzte Aktualisierung: 11.12.2024

Das Eilverfahren bezüglich der Beantwortung zweier Fragen hinsichtlich des Gutsbezirks Sachsenwald wurde mit Beschluss vom 10. Dezember 2024 beendet. Das Gericht musste sich nicht mit der Frage befassen, ob der geltend gemachte Auskunftsanspruch bestand. Zuletzt war nur noch zu entscheiden, ob der Rechtsstreit erledigt ist.

Die Richter der 10. Kammer haben festgestellt, dass der Rechtstreit teilweise erledigt ist. Sie haben hierzu ausgeführt, dass der Antragsteller Teile der begehrten Informationen nach Antragstellung auf anderem Wege erfahren habe. So sei die erwünschte Auskunft teilweise im gerichtlichen Verfahren erteilt worden. Teilweise habe der Antragsteller die begehrten Informationen aus der Beantwortung zweier Kleinen Anfragen im Schleswig-Holsteinischen Landtag erfahren (Drucksachen 20/2602 und 20/2603).

Gegen den Beschluss (Az. 10 B 178/24) kann innerhalb von 2 Wochen Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Verantwortlich für diese Presseinformation: Andreas Sandhöfer, Stv. Pressesprecher
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