Nachdem die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Itzehoe – Schwurgericht – am 15.05.2024 den Angeklagten wegen Mordes in zwei Fällen, wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung und mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt hatte, hat die Verteidigung Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Die Revision kann nur darauf gestützt werden, dass das Urteil auf einer Verletzung des Gesetzes beruhe. Das Gesetz ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist (§ 337 StPO). Somit handelt es sich um eine reine Rechts- und keine Tatsacheninstanz. Der Bundesgerichtshof prüft, ob Verfahren ordnungsgemäß geführt und das materielle Recht richtig angewendet worden ist. Eine erneute Beweisaufnahme erfolgt nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer eventuellen rechtskräftigen Verurteilung jede/r Angeklagte als unschuldig gilt.
Timo Fuchs
Stellvertretender Pressesprecher