Heute ist in dem Prozess gegen die Angeklagte vor der 3. Großen Jugendkammer die Anklage verlesen worden. Die Anklage vom 26.1.2021 wirft der damals Heranwachsenden Beihilfe zu mehr als 11.000 Fällen des Mordes und versuchten Mordes vor. Der Angeklagten wird zur Last gelegt, in ihrer Funktion als Stenotypistin und Schreibkraft in der Lagerkommandatur des ehemaligen Konzentrationslagers Stutthof zwischen Juni 1943 und April 1945 den Verantwortlichen des Lagers bei der systematischen Tötung von dort Inhaftierten Hilfe geleistet zu haben.
Die Angeklagte hat sich heute nicht zu den Vorwürfen geäußert. Ihr Verteidiger hat eine Erklärung zur Anklage gemäß § 243 Abs. 5 S. 3 StPO abgegeben.
Der Prozess wird am Dienstag, 26.10.2021 um 10:00 Uhr fortgesetzt. An diesem Termin soll in die Beweisaufnahme eingetreten werden durch Vernehmung eines historischen Sachverständigen.
Zur Anklageverlesung war es zum Prozessauftakt am 30.9.2021 nicht gekommen, da die Angeklagte am frühen Morgen ihren Wohnort mit unbekannten Ziel verlassen hatte und erst am Nachmittag von der Polizei aufgrund eines zuvor vom Gericht erlassenen Haftbefehls verhaftet worden war.
Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer eventuellen rechtskräftigen Verurteilung jede/r Angeklagte als unschuldig gilt.
Dr. Frederike Milhoffer
Pressesprecherin