Landgericht Itzehoe 27.09.2021
3 KLs 315 Js 15865/16 jug.
315 Js 15865/16 Hw
Verfügung
1. Die Sicherungsverfügung vom 18.8.2021 wird wie folgt ergänzt:
A) Ziffer IV. wird ergänzt.
Hinter Ziffer 1. werden Ziffern 1a. und 1b. folgenden Inhalts eingefügt:
1a. In den Sitzungssaal dürfen keine Speisen oder Getränke und - mit in den in Ziffern 2. und 4. genannten Ausnahmen - keine Taschen und keine elektronischen Geräte, insbesondere keine Mobiltelefone mitgenommen werden.
1b. Im Sitzungssaal sind FFP2-Masken oder medizinische Masken zu tragen. Nur die verfahrensbeteiligten Personen dürfen die Masken abnehmen, sobald sie ihren Sitzplatz eingenommen haben und die Hauptverhandlung begonnen hat.
B) Ziffer V. 2 wird um folgenden Passus ergänzt:
Auf die reservierten Plätze werden jeweils nur ein Redakteur/Journalist bzw. eine Redakteurin/Journalistin eines Medienunternehmens bzw. die eine akkreditierte freie Journalistin in der Reihenfolge ihres Eintreffens vorgelassen. Soweit ein akkreditierter Redakteur/Journalist bzw. eine akkreditierte Redakteurin/Journalsitin eines Medienunternehmens bereits in dem Sitzungssaal einen reservierten Platz erhalten hat, können weitere Vertreter und Vertreterinnen – in der Reihenfolge ihres Erscheinens - vorgelassen werden, wenn 15 Minuten vor Sitzungsbeginn noch reservierte Plätze frei sind.
Im Anschluss erhalten die Medienvertreter nach Maßgabe der Ziffer V.4. Einlass.
Gründe:
Die Ergänzungen in Ziffer IV. dienen der allgemeinen Ordnung im Sitzungssaal, der Sicherung des Verbots unzulässiger Bild- und Tonaufnahmen und des Schutzes der besonders gefährdeten Angeklagten vor einer COVID-19-Infektion.
Die Ergänzungen in Ziffer V. sind ebenfalls erforderlich. Im Sitzungssaal werden für die Medienvertreter lediglich 35 Plätze reserviert werden können. Weitere Plätze für akkreditierte Medienvertreter befinden sich im Medienübertragungsraum.
Nachdem sich 136 Medienschaffende für das Verfahren akkreditiert haben, werden die im Sitzungssaal verfügbaren Plätze nicht ausreichen, um allen Medienschaffenden einen Zugang zu ermöglichen. Um zu gewährleisten, dass alle 31 akkreditierten Medienunternehmen und die eine akkreditierte freie Journalistin gleiche Zugangschancen haben, wurde die Sicherungsverfügung – wie geschehen – ergänzt. Dabei ist dem Gericht bewusst, dass die einzelnen Medienunternehmen durch diese Verfügung Einschränkungen hinzunehmen haben, die umso größer sind, je mehr Journalisten und Journalistinnen sich von diesen Medienunternehmen akkreditiert haben. Diese Einschränkungen erscheinen dem Gericht aber vor dem Hintergrund einer möglichst vielfältigen Besetzung der wenigen zur Verfügung stehenden Plätze gerechtfertigt. Die akkreditierten Redakteure/Journalisten und Redakteurinnen/Journalistinnen haben sich – soweit nicht freiberuflich tätig – für folgende Medienunternehmen akkreditiert:
- Jüdische Allgemeine
- Die Welt
- Der Spiegel
- RTL Nord
- Süddeutsche Zeitung
- Agence France-Presse GmbH (AFP)
- Journalistenbüro Kassel
- The Guardian
- taz, die tageszeitung
- european pressphoto agency (epa)
- Stern
- Deutsche Presse-Agentur (dpa)
- nd.Der Tag, Berlin
- freie J. /Die Zeit
- A.Beig-Verlag/sh:z
- Deutsche Welle
- RUPTLY GmbH
- Bild
- RND
- Hamburger Abendblatt
- ZDF
- Mail Online, London
- The Jewish Chronicle
- The Associated Press (AP)
- AFP Nachrichtenagentur
- Koncern TV
- epd
- Der Tagesspiegel
- ARD
- NDR
- Sat1
Freiwerdende Plätze werden durch wartende Journalisten und Journalistinnen in der Reihenfolge des Erscheinens unabhängig von ihrer Tätigkeit für ein bestimmtes Medienunternehmen nachbesetzt. Es verbleibt im Übrigen bei der Nachrückregelung in Ziffer V.7.
2. Z. d. A.
Dr. Groß
Vorsitzender Richter am Landgericht