Was machen Richterinnen und Richter in Zivilverfahren, wenn sie am Schluss der mündlichen Verhandlung nicht zweifelsfrei wissen, was sich tatsächlich zugetragen hat?
Am Ende eines Zivilverfahrens kommt es immer wieder vor, dass auch Richterinnen und Richter nicht genau sagen können, was wirklich passiert ist. Klingt irgendwie plausibel, was der Kläger sagt – was die Beklagte sagt, ist aber auch einleuchtend. Aber eine Entscheidung müssen sie treffen. Wer hat denn jetzt recht und wie war es denn nun wirklich?
Hier gibt es im Prozessrecht eine Hilfestellung - die sogenannte Beweislastverteilung. Wenn sich zwei Personen vor Gericht streiten, muss die Person das beweisen, was ihr hilft, den Prozess zu gewinnen. Nur wenn sie zur Überzeugung der Richterinnen beweisen kann, dass sich alles so zugetragen hat, wie sie es behauptet, können diese in ihrem Sinne entscheiden. Ansonsten müssen die Richter gegen sie entscheiden – auch wenn es durchaus möglich ist, dass alles so gewesen ist, wie die Person es gesagt hat. Solange die Richterinnen aber Zweifel daran haben, reicht es nicht.
Im Strafrecht ist das anders. Hier dürfen Richterinnen und Richter eine/n Angeklagte/n nur verurteilen, wenn ihm oder ihr die Tat „ohne vernünftige“ Zweifel nachgewiesen werden konnte. Grund ist u.a., dass hier der Staat selbst gegen seine Bürgerinnen und Bürger vorgeht und mit einer Strafe massiv in ihr/sein Leben – schlimmstenfalls in ihre/seine Freiheit – eingreifen kann.
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