Urteil des Landgerichts Itzehoe in dem Prozess wegen des Geschehens im Regionalzug in Brokstedt rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Mannes, den das Landgericht Itzehoe zu lebenslanger Haft verurteilt hatte, als unbegründet verworfen. Die Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts Itzehoe ist damit rechtskräftig.
Die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Itzehoe – Schwurgericht - hatte den Mann wegen des Geschehens im Regionalzug in Brokstedt am 15.05.2024 zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Er sei unter anderem des zweifachen Mordes und des vierfachten versuchten Mordes schuldig. Das Gericht hatte zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Die Kammer war davon überzeugt, dass der Mann am 25.01.2023 in einem Regionalzug mit einem Messer eine junge Frau und einen jungen Mann durch diverse Messerstiche getötet hat. Außerdem habe er versucht, vier weitere Fahrgäste zu töten. Sie wurden dabei schwer verletzt.
Der Mann hatte daraufhin Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt, um das Urteil des Landgerichts Itzehoe überprüfen zu lassen. Der Bundesgerichtshof hat nun aber entschieden, dass das Gericht den Mann zu Recht verurteilt hat.
Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bedeutet, dass eine Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung nach 15 Jahren sehr unwahrscheinlich ist.
Die Pressemitteilung des BGH vom 29.01.2025 finden Sie hier.
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