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Landgericht Itzehoe : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Berufungsurteil des Landgerichts Itzehoe vom 05.05.2025 im Strafverfahren wegen eines verbotenen Autorennens

Das Amtsgericht Pinneberg hatte einen 26-Jährigen wegen eines verbotenen Autorennens mit einem Porsche zu einer Geldstrafe verurteilt und sowohl den Führerschein als auch den Porsche eingezogen. Das Landgericht Itzehoe hat mit Urteil vom 05.05.2025 das Urteil des Amtsgerichts im Wesentlichen bestätigt. Allerdings wurde die Einziehung des Porsches nicht mehr angeordnet.

Letzte Aktualisierung: 09.05.2025

ein heller Holztisch, dahinter 4 hohe, mit schwarzem Stoff bezogene Stuhllehnen, dahinter das Landeswappen von Schleswig-Holstein an der Wand
Saal 7 Richterbank

Was ist passiert?

Ein 26-jähriger Mann fuhr im Frühjahr 2023 mit einem hochmotorisierten Porsche auf der A23 ein illegales Autorennen gegen ein Motorrad. Er war Halter des Autos, Eigentümerin war jedoch seine Stiefmutter. Während des Rennens beschleunigte er in einem Bereich mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h auf ca. 200 km/h und fuhr mehrfach dicht auf andere Fahrzeuge auf, die sich mit angepasster Geschwindigkeit auf der linken Fahrspur befanden.

Als der Porschefahrer von der Autobahn abfuhr, kamen ihm zwei Polizeibeamt*innen entgegen. Sie wendeten, nahmen die Verfolgung auf und hielten das Fahrzeug schließlich an. Bei der Kontrolle beleidigte der Fahrer die Polizeibeamt*innen.

Wie hat das Gericht entschieden?

Das Amtsgericht Pinneberg hatte den nicht vorbestraften und arbeitslosen Angeklagten wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens und wegen Beleidigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 € verurteilt und die Fahrerlaubnis ent- und den Führerschein eingezogen. Ferner ordnete es an, dass der Angeklagte für 1 Jahr und 6 Monate keine neue Fahrerlaubnis erhalten darf („Sperrfrist“). Darüber hinaus hatte es den zuvor vorläufig beschlagnahmten Porsche eingezogen.

Auf die Berufung des Angeklagten hat das Landgericht Itzehoe Anfang Mai das Urteil des Amtsgerichts im Wesentlichen bestätigt. Allerdings hat es die Sperrfrist für die Wiedererlangung des Führerscheins auf 6 Monate reduziert und die Einziehung des Porsches nicht angeordnet. Dies begründete das Landgericht Itzehoe damit, dass der Porsche nicht dem Angeklagten, sondern dessen Stiefmutter gehört. Die (engen) Voraussetzungen für die Einziehung bei einer dritten Person hätten nicht vorgelegen.

Was steht dazu im Gesetz? Wie ist die Rechtslage?

Wer im Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 315 d StGB). Antworten auf die Frage, wie sich die Geldstrafe und die Tagessätze ergeben, gibt es hier.

Das Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 05.05.2025 (Az. 3 NBs 302 Js 10649/23) ist nicht rechtskräftig.

Das erstinstanzliche Urteil des Amtgsgerichts Pinneberg vom 09.04.2024 (Az. 29 Ds 302 Js 10649/23) ist hier kostenfrei abrufbar über die Landesrechtsprechungsdatenbank Schleswig-Holstein.

Ansprechpartner: Online-Redaktion@justiz.landsh.de

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