Am Strand in Wyk auf Föhr spielte ein Vater mit seinem Sohn Volleyball. Da der Ball mehrfach gegen die umliegenden Strandkörbe flog, kam es zu Beschwerden der übrigen Strandgäste. Schließlich landete der Ball bei einer 82 jährigen Frau. Als der Vater den Ball holen wollte und die Frau den Ball nicht zurückgab, kam es zu einem Handgemenge mit der Frau und ihrem Ehemann. Im Verlaufe der Auseinandersetzung um den Ballerlitt die Frau eine Beckenringfraktur. Dazu, was genau geschehen ist, haben der Mann und die Frau unterschiedliche Angaben gemacht: Die verletzte Frau behauptete, der Mann habe sie an den Armen hochgehoben und nach hinten geworfen. Der Mann trug dagegen vor, die Frau nicht berührt sondern ihr lediglich den Ball aus den Händen gerissen zu haben.
Wie hat das Gericht entschieden?
Das Landgericht verurteilte den Mann zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 15.000 € und zum Ersatz der Behandlungskosten. Auf Grundlage von mehreren Zeugenaussagen war das Gericht davon überzeugt, dass der Mann beim Wegreißen des Volleyballs die 82-jährige Frau bewusst und gewollt nach hinten gestoßen habe. Der Stoß sei auch nicht erforderlich gewesen, um den Ball wiederzubekommen. Auf eine zivilrechtliche Notwehr habe sich der Mann daher nicht berufen können.
Das Urteil vom 13.07.2023 (Az. 5 O 5/22) ist rechtskräftig.
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