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Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Mündliche Verhandlung zum kommunalen Finanzausgleich

Letzte Aktualisierung: 25.08.2026

Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht verhandelt am

Montag, dem 7. September 2026, um 10 Uhr

im Sitzungssaal 6 des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig, über eine Kommunalverfassungsbeschwerde (LVerfG 2/25). Die Beschwerdeführerinnen, 137 größtenteils amtsangehörige Gemeinden, wenden sich gegen die im Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich zum Jahr 2025 angesetzten Anteile der Finanzzuweisungen für Gemeinden einerseits und für die Zentralen Orte andererseits (sog. Teilschlüsselmassen) sowie gegen den Vorwegabzug der Landesmittel für die Städtebauförderung.

Sie machen insbesondere geltend, der Gesetzgeber habe ihre Bedarfe nicht ausreichend ermittelt. Einige Orte seien fälschlicherweise als Zentrale Orte eingestuft. Außerdem verstoße der Finanzausgleich gegen das Gebot, Gemeinden finanziell gleich zu behandeln. Zentrale Orte würden den Beschwerdeführerinnen gegenüber ohne ausreichende Gründe bevorzugt. Die Bedarfe amtsangehöriger Gemeinden würden systematisch unterschätzt. Darüber hinaus sind die Beschwerdeführerinnen der Auffassung, es sei systemwidrig, von den Finanzausgleichsgeldern für die Kommunen vorweg die Landeszuweisungen für die Städtebauförderung abzuziehen. Die Kommunen würden damit die ihnen vom Land zusätzlich zu den Finanzhilfen des Bundes zugewendeten Gelder für die Städtebauförderung (sog. Komplementärmittel) selbst bezahlen.

Im Anhang erhalten Sie eine Verhandlungsgliederung mit dem geplanten Ablauf der mündlichen Verhandlung sowie Akkreditierungs- und weitere Hinweise, etwa zur Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen. Eine Entscheidung des Landesverfassungsgerichts wird voraussichtlich in einem weiteren Termin verkündet werden.

Anhang

Geplanter Ablauf der mündlichen Verhandlung vom 7. September 2026  
in dem Verfahren LVerfG 2/25

1.    Begrüßung, Einführung in den Verfahrensgegenstand, Feststellung der Anwesenheit der Beteiligten sowie ggf. der sachkundigen Dritten
 
2.    Beendigung der Film- und Tonaufnahmen (vgl. § 14 Abs. 1 Nr. 1 LVerfGG)
 
3.    Sachbericht, Eingangsstatements der Beteiligten sowie ggf. der sachkundigen Dritten
 
4.    Anträge
 
5.    Erörterung der Streitsache
 
5.1. Zur Beschwerdebefugnis
 
5.1.1.  Möglichkeit der Rechtsverletzung
 
5.1.2.  Betroffenheit der Beschwerdeführerinnen
 
5.2. Zu den Teilschlüsselmassen
 
5.2.1.  Anknüpfung an das Landesplanungsrecht/zentralörtliche Einstufung
 
5.2.2.  Zentralörtliche Aufgaben
 
5.2.3.  Mittelverwendung der Zentralen Orte
 
5.2.4.  Schullastenausgleich
 
5.2.5.  „Dunkelbereich“ unterlassener Investitionen
 
5.2.6.  Interne Leistungsverrechnung/Amtsumlage
 
5.2.7.  Ergebnis des Steinbeis-Gutachtens
 
5.3. Zur Städtebauförderung
 
6.    Schlussfolgerungen, abschließende Stellungnahmen der Beteiligten sowie ggf. der sachkundigen Dritten

Akkreditierungshinweise und weitere Hinweise für die Medien
 
Die Medienvertreterinnen und -vertreter werden gebeten, sich per Fax (04621 86-1499) oder per E-Mail (verwaltung@lverfg.landsh.de) bis zum 3. September 2026 zu akkreditieren.
 
Mobiltelefone und Notebooks sind stummzuschalten.
 
Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind zulässig, bis das Gericht die Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten festgestellt hat. Danach haben Fotografen und Kamerateams den Sitzungssaal zu verlassen.
 
Bei Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal darf das freie Blickfeld des Gerichts nach allen Seiten nicht verstellt werden. Der Aufenthalt hinter der Richterbank ist nicht gestattet. Den Anweisungen der Wachtmeisterinnen und Wachtmeister ist Folge zu leisten.
 
Fahrzeuge von Radio- und Fernsehteams
 
Falls ein Standplatz für SNG-, Schnitt- und Übertragungsfahrzeuge benötigt wird, bitten wir um Kontaktaufnahme bis zum 3. September 2026.

Verantwortlich für diese Presseinformation: Ri‘inVG Wiebke Staff, Pressesprecherin
Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht | Brockdorff-Rantzau-Straße 13 | 24837 Schleswig | Telefon 04621/86-1511 | Telefax 04621/86-1499 | E-Mail presse@lverfg.landsh.de | Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise unter schleswig-holstein.de

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