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Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht und Sozialgerichte : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Janine Gall zur Vorsitzenden Richterin am Landessozialgericht ernannt

Nach dem Eintritt der bisherigen Vorsitzenden Richterin Renate Daumann in den Ruhestand übernimmt Janine Gall ab dem 1. September 2024 den Vorsitz des 2., 3. und 11. Senats des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts.

Letzte Aktualisierung: 30.08.2024

LSG-Präsidentin Birgit Voß-Güntge sprach Frau Gall ihre Glückwünsche aus: „Ich freue mich sehr über die Ernennung und den nahtlosen Wechsel im Vorsitz. Frau Gall ist eine herausragende Rich-terpersönlichkeit. Ich bin sicher, dass sie mit ihrer hohen fachlichen Expertise und ausgeprägten Sozialkompetenz das neue Amt umsichtig und engagiert ausfüllen wird. Hierfür wünsche ich ihr gutes Gelingen und viel Freude.“
Janine Gall wurde 1975 in Darmstadt geboren. Sie ist Mutter von fünf Kindern und lebt in Rends-burg. Von Oktober 1995 bis März 2002 studierte sie Rechtswissenschaften in Kiel einschließlich eines Auslandjahres an der l’Université de Liège. Im Anschluss absolvierte sie das Referendariat in Schleswig-Holstein. Im Jahre 2009 wurde sie zur Richterin in der Schleswig-Holsteinischen Sozial-gerichtsbarkeit ernannt und war zunächst am Sozialgericht Schleswig tätig. Nach ihrer Ernennung zur Richterin am LSG in Schleswig war Frau Gall im 4., 7., 10. und zuletzt im 1. und 6. Senat ein-gesetzt, wo sie insbesondere das Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende entscheidend mitgeprägt hat. Neben ihrer richterlichen Tätigkeit nimmt sie als Präsidialrichterin Verwaltungsauf-gaben wahr. Seit 2017 vertritt sie die Sozialgerichtsbarkeit im Richterwahlausschuss des Landes Schleswig-Holstein. Sie ist hervorgetreten durch zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen in Kommentaren und Fachzeitschriften.
Der 2. Senat ist insbesondere zuständig für das Versorgungsrecht und das Recht der Sozialen Ent-schädigung, der 3. Senat für das Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende und das Recht der Arbeitsförderung und der 11. Senat für die Überprüfung von Satzungen zur Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung.
Ein Foto von Frau Gall übersende ich Ihnen als Anlage.

Verantwortlich für diese Presseinformation: Katrin Gebhardt Pressereferentin, Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig, Telefon 04621/86-0, Telefax 04621/86-1025, E-Mail verwaltung@lsg.landsh.de
Bitte beachten Sie die Informationen nach DSGVO Verwaltung Landessozialgericht Schleswig (PDF, 192KB, Datei ist barrierefrei).

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