Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine eigenständige, von der Zivilgerichtsbarkeit unabhängige Gerichtsbarkeit. Sie ist dreistufig aufgebaut und besteht aus
- den Arbeitsgerichten (Eingangsgericht für alle Rechtsstreitigkeiten unabhängig vom Streitgegenstand und dessen Wert)
- den Landesarbeitsgerichten (Rechtsmittelinstanz)
- dem Bundesarbeitsgericht (Rechtsmittelinstanz)
Verwaltung und Dienstaufsicht
Dem Landesarbeitsgericht ist neben der Verwaltung die Dienstaufsicht über die dem Bezirk angehörigen Arbeitsgerichte (Flensburg, Kiel, Neumünster, Lübeck, Elmshorn) übertragen.
Die Verwaltung untersteht dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts.
Diese übt die unmittelbare Dienstaufsicht über die Richterinnen und Richter, Beamtinnen und Beamte, Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeiter sowie die Auszubildenden im gesamten Bezirk des Landesarbeitsgerichts aus, soweit sie nicht auf die Direktorinnen und Direktoren der Arbeitsgerichte übertragen ist, es sei denn, die Zuständigkeit liegt beim Justizminister des Landes Schleswig-Holstein.
Zur Verwaltung gehören noch zahlreiche weitere Aufgabengebiete, beispielsweise
- die Organisation, Leitung und Überwachung des Geschäftsbetriebs
- die Organisationsentwicklung und Verwaltungsmodernisierung
- der Einsatz der Informationstechnik im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein
- die Fortbildung des richterlichen und nichtrichterlichen Personals
- die Geschäftsprüfungen
- die Angelegenheiten der Bezirksrevision
- die Angelegenheiten der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter
- die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- das Anfertigen von Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben, Bearbeitung von Parlamentsanfragen sowie Anfragen des Petitionsausschusses
- das Büchereiwesen
Rechtsprechung
Im arbeitsgerichtlichen Instanzenzug wird das Landesarbeitsgericht außerdem als zweite Instanz tätig. Es entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte.
Die Verteilung der eingehenden Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte regelt der Geschäftsverteilungsplan des Landesarbeitsgerichts. Er wird jährlich vom Präsidium des Landesarbeitsgerichts für das Folgejahr beschlossen.
Beim Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein gilt kein Fachkammerprinzip und auch keine regionale Zuständigkeit.
Die Kammervorsitzenden
| Kammer | Stelleninhaber | Geschäftsstelle Telefon | Telefax |
| 1 |
Präsident des Landesarbeitsgerichts
Wulf Benning
| 0431 604 - 4150 | 0431 604 - 4100 |
| 2 |
Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht
Dr. Göldner-Dahmke
| 0431 604 - 4160 | 0431 604 - 4100 |
| 3 |
Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts
Dr. Steidle
| 0431 604 - 4150 | 0431 604 - 4100 |
| 4 |
Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
Scholz
| 0431 604 - 4166 | 0431 604 - 4100 |
| 5 |
vom 01.01. - 30.06.2025
Richterin am Arbeitsgericht Dr. Möser
vom 01.07. - 31.12.2025
Richterin am Arbeitsgericht Klauk
| 0431 604 - 4160 | 0431 604 - 4100 |
| 6 |
Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
Scholz
| 0431 604 - 4166 | 0431 604 - 4100 |