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Landesarbeitsgericht
Schleswig-Holstein
und Arbeitsgerichte
: Thema: Gerichte & Justizbehörden

Die Arbeitsgerichtsbarkeit

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine eigenständige, von der Zivilgerichtsbarkeit unabhängige Gerichtsbarkeit.

Letzte Aktualisierung: 02.09.2015

Aufbau

Sie ist dreistufig aufgebaut und besteht aus

  • den Arbeitsgerichten (Eingangsgericht für alle Rechtsstreitigkeiten unabhängig vom Streitgegenstand und dessen Wert)
  • den Landesarbeitsgerichten (Rechtsmittelinstanz)
  • dem Bundesarbeitsgericht (Rechtsmittelinstanz)

Historie

Die Arbeitsgerichtsbarkeit war in Schleswig-Holstein viele Jahre dem Sozialministerium zugeordnet. Seit dem 1. Mai 2006 gehört sie in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein. Seither sind alle Gerichte in Schleswig-Holstein (ordentliche Gerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichte, Arbeitsgerichte, Sozialgerichte und Finanzgerichte) erstmals in einem Ministerium zusammengefasst.


Fachliche Zuständigkeit

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist zuständig für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern und Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis. Das betrifft auch die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis besteht, ob sich Ansprüche im Vorfeld ergeben haben, ob Ansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegeben sind und auch, ob Ansprüche aus unerlaubten Handlungen geltend gemacht werden können. Auch Streitigkeiten von Arbeitnehmern untereinander aus der Arbeit sind vom Arbeitsgericht zu entscheiden, ebenso Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten.

Einzuleiten sind die Verfahren vor dem jeweils zuständigen Arbeitsgericht (erste Instanz).

Das Landesarbeitsgericht ist im Wesentlichen zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Arbeitsgerichte (Rechtsmittelinstanz).


Verfahrensarten und Antworten auf übliche Fragen

Insgesamt gibt es zwei verschiedene Arten von gerichtlichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten:

  • Im sogenannten Urteilsverfahren werden Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen und Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen geführt. Antworten auf übliche Fragen rund um diese Verfahren erhalten sie hier: mehr lesen
  • Das sogenannte Beschlussverfahren ist insbesondere für Streitigkeiten zwischen Betriebsräten und ihren Arbeitgebern vorgesehen. Diese Verfahren befassen sich mit Fragen der betrieblichen und der überbetrieblichen Mitbestimmung. Antworten auf übliche Fragen rund um diese Verfahren erhalten sie hier: mehr lesen

Rechtsantragsstelle

Bei jedem Arbeitsgericht ist eine Rechtsantragstelle eingerichtet. Sie bietet dem Bürger die Möglichkeit, Klagen, Anträge und sonstige Erklärungen vor Ort im Gericht formgerecht mit entsprechender Formulierungshilfe zu Protokoll zu erklären. Antworten auf übliche Fragen rund um die Rechtsantragstelle erhalten sie hier: mehr lesen

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Mediation beim Güterichter in der Arbeitsgerichtsbarkeit

Die „Mediation“ ist ein freiwilliges Verfahren, das sich bewährt hat. Die Arbeitsgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein bietet den Parteien eines Rechtsstreits die Möglichkeit, ihre Konflikte durch eine sogenannte Mediation beim Güterichter einvernehmlich beizulegen. Dazu können sie auf Richterinnen und Richter zurückgreifen, die besonders als richterliche Mediatoren und Mediatorinnen ausgebildet worden sind. Diese treffen keine Entscheidung über den Rechtsstreit. Sie haben nur eine vermittelnde Rolle.
Die Parteien können gemeinsam eine Lösung entwickeln, die für beide Seiten tragbar und verbindlich ist und keine Verlierer zurücklässt. mehr lesen

Beschlussverfahren

Rechtsstreitigkeiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern werden im sogenannten Beschussverfahren geführt.

Mediation in der Arbeitsgerichtsbarkeit

Auf dieser Seite finden Sie nähere Informationen zur freiwilligen Mediation in der Arbeitsgerichtsbarkeit mehr lesen

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