Ver.di verlangt vom UKSH den Abschluss eines Tarifvertrags, der unter anderem konkrete Mindestbesetzungen auf den Stationen der Klinik vorsieht. Zwischen beiden Seiten finden zurzeit Gespräche statt, deren Charakter jeweils unterschiedlich bewertet wird. Im Zuge dessen hat das UKSH Ende letzter Woche beim Arbeitsgericht beantragt, ver.di per einstweiliger Verfügung einerseits die Durchführung von Warnstreiks für den 22. bis 24. Januar 2020 zu untersagen und andererseits zum Abschluss einer Notdienstvereinbarung bestimmten Inhalts zu verpflichten.
In der mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht hat ver.di verbindlich erklärt, dass die Gespräche mit dem UKSH weitergeführt werden sollen und deshalb vom 22. bis zum 24. Januar beim UKSH (einschließlich der ZIP gGmbH) keine Warnstreiks durchgeführt werden. Die Parteien haben insoweit den Rechtsstreit für erledigt erklärt.
Nach längerer Verhandlung vor Gericht konnten sich das UKSH und ver.di schließlich auf eine Notdienstvereinbarung für die aktuelle Tarifauseinandersetzung verständigen. Eine solche Notdienstregelung ist zwingend erforderlich, damit auch bei Arbeitskampfmaßnahmen das Wohl und die Sicherheit der Patienten des UKSH gewährleistet sind, wie beide Seiten betonten.
Durch die vergleichsweise Einigung vor dem Arbeitsgericht ist das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgeschlossen.