Örtliche Zuständigkeit
Stadt Kiel, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kreis Plön
Kontakt Arbeitsgericht Kiel
Wichtiger Hinweis zu E-Mails
Der Kommunikationsweg über E-Mail steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Per E-Mail können in gerichtlichen Verfahren weder Anträge noch Schriftsätze rechtswirksam eingereicht werden.
Wichtiger Hinweis für Rechtsanwälte und Notare:
Die SAFE-ID des Arbeitsgerichts Kiel lautet wie folgt:
govello-1237816535139-000166709
Die elektronische Einreichung von Schriftsätzen und deren Anlagen in Arbeitsgerichtssachen ist für Rechtsanwälte, Notare, Behörden und bestimmte juristische Personen verpflichtend. Eine Einreichung per Fax oder Papier ist für diese nicht mehr möglich. Privatpersonen können weiterhin per Fax und Papier mit den Gerichten kommunizieren.
Informationen über den elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie hier.
Gerichtsleitung
Direktor des Arbeitsgerichts: Dr. Malte Kriebitzsch
Geschäftsleiter: Justizamtsrat Michael Signus
Tel.: +49 431 604-4042
Öffnungszeiten des Gerichts
Montags bis donnerstags: 08.30 Uhr - 15.00 Uhr
Freitags: 08.30 Uhr - 14.00 Uhr
Sollten Sie die Rechtsantragstelle des Gerichts in Anspruch nehmen wollen, beachten Sie bitte die gesonderten Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle (Mo. - Fr. 08:30 bis 12:00 Uhr).
Weitere Informationen finden Sie im folgenden Abschnitt "Rechtsantragstelle".
Außerhalb der regulären Dienstzeiten (montags - donnerstags 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr bzw. freitags 8.30 Uhr bis 14.00 Uhr) wird der Posteingang, unabhängig von der Einreichungsart, nicht überwacht.
Eilbedürftige Anträge im Rahmen eines Arbeitskampfes sind telefonisch anzukündigen, da sie sonst nicht bearbeitet werden. Die Kontaktaufnahme kann über die Geschäftsleitung erfolgen.
Rechtsantragstelle
Die in den Rechtsantragstellen tätigen Rechtspflegerinnen bzw. Rechtspfleger sind
dem rechtsuchenden Publikum bei der Aufnahme von Klagen und sonstigen
Anträgen behilflich.
Eine Rechtsberatung findet nicht statt. Sollten Sie eine rechtliche Beratung wünschen,
können Sie diese über das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder anwaltlich Unterstützung in Anspruch nehmen.
Bürgertelefon
Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle
Montag - Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Grundsätzlich erfolgt eine Publikumsbearbeitung nach Terminvergabe
(Link:
Terminvereinbarung Justiztermine)
Sollten Sie selbst einen konkreten Antrag einreichen wollen, finden Sie auf der Homepage
des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein Vordrucke nebst Ausfüllhinweisen.
(Link:
Vordrucke Klage)
Sofern der Klageantrag einer Frist unterliegt (zum Beispiel im Falle einer Kündigung),
kann telefonisch auch kurzfristig am gleichen Tag ein Termin vergeben werden.
Tel. +49 431/604-4042
Klagen und sonstige Anträge können auch bei den Rechtsantragstellen örtlich
unzuständiger Arbeitsgerichte aufgegeben werden. Diese werden dann an das
zuständige Gericht weitergeleitet. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie dann die Dauer
des Postweges einkalkulieren müssen. Wenn Sie Fristen einhalten müssen, werden
diese erst mit Eingang der Klage oder des sonstigen Antrages bei dem zuständigen
Gericht gewahrt.
Zugangskontrolle
Im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes werden regelmäßig Zugangskontrollen durchgeführt. Bitte bedenken Sie, dass die Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Hinweis
Das Gerichtsgebäude Kiel verfügt über einen behindertengerechten Zugang und ist damit barrierefrei zu erreichen.
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan
Den aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplan finden Sie hier:
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan 2025
Erster Änderungsbeschluss zum GVP 2025
2. Änderungsbeschluss GVP RI
3. Änderungsbeschluss GVP RI
Hier finden Sie aktuelle Datenschutzhinweise für die Arbeitsgerichtsbarkeit Schleswig-Holstein. Grundlage ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung:
Datenschutzhinweise für E-Mail-Kontakt in der Arbeitsgerichtsbarkeit Schleswig-Holstein
(PDF, 7KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Hinweise zur Datenverarbeitung in Gerichts- und Verwaltungsverfahren in der Arbeitsgerichtsbarkeit Schleswig-Holstein
(docx, 23KB, Datei ist nicht barrierefrei)