Örtliche Zuständigkeit
Kreis Steinburg, Kreis Pinneberg, Kreis Dithmarschen
Kontakt
Wichtiger Hinweis zu E-Mails
Der Kommunikationsweg über E-Mail steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Per E-Mail können in gerichtlichen Verfahren weder Anträge noch Schriftsätze rechtswirksam eingereicht werden.
Wichtig für Rechtsanwälte und Notare
Die SAFE-ID des Arbeitsgerichts Elmshorn lautet wie folgt:
govello-1237883980311-000166765
Die elektronische Einreichung von Schriftsätzen und deren Anlagen in Arbeitsgerichtssachen ist für Rechtsanwälte, Notare, Behörden und bestimmte juristische Personen verpflichtend. Eine Einreichung per Fax oder Papier ist für diese nicht mehr möglich. Privatpersonen können weiterhin per Fax und Papier mit den Gerichten kommunizieren.
Informationen über den elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie hier.
Gerichtstag Meldorf
Die Sitzungen der Kammer 5, 51 und 52 werden im Amtsgericht Meldorf, Domstr. 1, 25704 Meldorf, durchgeführt. Dort unterhält das Arbeitsgericht keine Rechtsantragstelle.
Gerichtsleitung
Direktor des Arbeitsgerichts: Marc-Patrick Homuth
Geschäftsleiterin: Justizamtsrätin Anja Quoos, Telefon: +49 4121/4866-18
Öffnungszeiten des Gerichts
Montags bis donnerstags: 08.30 Uhr - 15.00 Uhr
Freitags: 08.30 Uhr - 14.00 Uhr
Sollten Sie die Rechtsantragstelle des Gerichts in Anspruch nehmen wollen, beachten Sie bitte die gesonderten Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle (Mo. - Fr. 08:30 bis 12:00 Uhr).
Weitere Informationen finden Sie im folgenden Abschnitt "Rechtsantragstelle".
Außerhalb der regulären Dienstzeiten (montags - donnerstags 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr bzw. freitags 8.30 Uhr bis 14.00 Uhr) wird der Posteingang, unabhängig von der Einreichungsart, nicht überwacht.
Eilbedürftige Anträge im Rahmen eines Arbeitskampfes sind telefonisch anzukündigen, da sie sonst nicht bearbeitet werden. Die Kontaktaufnahme kann über die Geschäftsleitung erfolgen.
Rechtsantragstelle
Die in den Rechtsantragstellen tätigen Rechtspflegerinnen bzw. Rechtspfleger sind
dem rechtsuchenden Publikum bei der Aufnahme von Klagen und sonstigen
Anträgen behilflich.
Eine Rechtsberatung findet nicht statt. Sollten Sie eine rechtliche Beratung wünschen,
können Sie diese über das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder anwaltlich Unterstützung in Anspruch nehmen.
Bürgertelefon
Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle
Montag - Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Grundsätzlich erfolgt eine Publikumsbearbeitung nach Terminvergabe
(Link:
Terminvereinbarung Justiztermine)
Sollten Sie selbst einen konkreten Antrag einreichen wollen, finden Sie auf der Homepage
des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein Vordrucke nebst Ausfüllhinweisen.
(Link:
Vordrucke Klage)
Sofern der Klageantrag einer Frist unterliegt (zum Beispiel im Falle einer Kündigung),
kann telefonisch auch kurzfristig am gleichen Tag ein Termin vergeben werden.
Tel. +49 4121 4866-0
Klagen und sonstige Anträge können auch bei den Rechtsantragstellen örtlich
unzuständiger Arbeitsgerichte aufgegeben werden. Diese werden dann an das
zuständige Gericht weitergeleitet. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie dann die Dauer
des Postweges einkalkulieren müssen. Wenn Sie Fristen einhalten müssen, werden
diese erst mit Eingang der Klage oder des sonstigen Antrages bei dem zuständigen
Gericht gewahrt.
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan
Den aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplan finden Sie hier:
Richterlicher GVP 2026
Datenschutz
Hier finden Sie aktuelle Datenschutzhinweise für die Arbeitsgerichtsbarkeit Schleswig-Holstein. Grundlage ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung:
Datenschutzhinweise für E-Mail-Kontakt in der Arbeitsgerichtsbarkeit Schleswig-Holstein
(PDF, 7KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Hinweise zur Datenverarbeitung in Gerichts- und Verwaltungsverfahren in der Arbeitsgerichtsbarkeit Schleswig-Holstein
(docx, 23KB, Datei ist nicht barrierefrei)