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Justizvollzugsanstalt Lübeck : Thema: Ministerien & Behörden

Informationen zum Kontakt mit weiblichen Gefangenen

Nachfolgend möchten wir Ihnen aufzeigen, welche Möglichkeiten Sie haben, den Kontakt zu Ihren inhaftierten Angehörigen zu pflegen.

Letzte Aktualisierung: 05.09.2024

Gemeinschaftsbesuch

In der JVA Lübeck beträgt die monatliche Besuchszeit für weibliche Strafgefangene vier Stunden, die grundsätzlich auf vier Besuche im Monat á eine Stunde aufgeteilt werden können.
Von Ihrer inhaftierten Angehörigen ist ein Besuchsschein zu beantragen, auf dem alle Besucher namentlich aufzuführen sind. Pro Besuchsschein können maximal 3 erwachsene Personen eingetragen werden. Zusätzlich können Minderjährige in Begleitung Erwachsener zum Besuch zugelassen werden, wenn sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie müssen aber auch auf dem Besuchsschein namentlich aufgeführt sein.
Ab dem 14. Lebensjahr können Kinder ohne Begleitung Erwachsener am Besuch teilnehmen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten mit dessen Personalausweis/Reisepass vorliegt. Die Personaldokumente sind erforderlich, um die Echtheit der Einverständniserklärung prüfen zu können.
Alle Besucher, die das 1. Lebensjahr vollendet haben, müssen bei Eintritt in die JVA Lübeck ein gültiges Personaldokument vorlegen (Personalausweis/Reisepass). Bitte bedenken Sie, dass Personen, die nicht auf dem Besuchsschein vermerkt sind oder die kein gültiges Personaldokument vorlegen können, nicht eingelassen werden dürfen! Bitte beachten Sie, dass Sie sich 15 Minuten vor Besuchsbeginn an der Pforte einfinden. Der Besuchsschein wird Ihnen von Ihrem inhaftierten Angehörigen auf dem Postweg zugesandt. Die Besucher werden beim Betreten der Anstalt durchsucht. Personen, die sich nicht durchsuchen lassen, werden vom Besuch ausgeschlossen.

Besuchstage und – zeiten für den Gemeinschaftsbesuch:

mittwochs von 14.00 – 18.00 Uhr (Einlass bis spätestens 17.00 Uhr)
samstags von 08.00 – 12.00 Uhr (Einlass bis spätestens 11.00 Uhr)
Auf den Besuchsscheinen ist die Uhrzeit des Besuches vorgegeben. Bitte kommen Sie rechtzeitig.
Die Besuchszeiten sind nicht übertragbar. Besuchszeitenkontingente des Folgemonats können nicht vorgezogen werden, am Monatsende nicht in Anspruch genommene Besuchszeitenkontingente verfallen.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass während des Besuchs nichts übergeben werden darf.

In der Justizvollzugsanstalt Lübeck, mithin auch in den Besuchsräumen, besteht Rauchverbot!

Einzelbesuch

Bei Ihrer inhaftierten Angehörigen kann unter Umständen Einzelbesuch angeordnet sein. Die hierfür ausgegebenen Besuchsscheine sind besonders gekennzeichnet. Datum und Uhrzeit des Besuches werden vorgegeben. Die Besuche finden grundsätzlich unter Aufsicht statt. Die maximale Besuchszeit beträgt 1 x 30 Minuten pro Woche. Diese Besuche finden in der Regel nur vormittags von 08.00 Uhr bis max. 12.30 Uhr (Einlass bis 12.00 Uhr) statt.

Telefonate

Grundsätzlich kann Ihre inhaftierte Angehörige Sie anrufen. Dazu muss sie eine Telefongenehmigung besitzen. Die Telefongenehmigung wird erst nach gründlicher Prüfung erteilt, sodass einige Tage bis zum ersten Anruf vergehen können. Sobald die Telefongenehmigung vorliegt, können Sie Geld auf das gesondert geführte Telefonkonto überweisen. Die dazu notwendige Kontoverbindung erhalten Sie durch Ihre Angehörige. Bei Missbrauch kann die Telefonerlaubnis widerrufen werden. Bitte schicken Sie Ihrer Angehörigen keine Telefonkarten. Diese können hier nicht benutzt werden. Sie selbst können Ihre Angehörige nicht anrufen.

Briefe

Briefe an Ihre Angehörige senden Sie mit vollständigem Namen an folgende Adresse:

Justizvollzugsanstalt Lübeck
H-Haus
Marliring 67
23566 Lübeck

Den Briefen darf nichts beigefügt werden mit Ausnahme von Briefmarken und Bargeld.
Beigefügte Briefmarken werden Ihrer Angehörigen ausgehändigt, das Bargeld wird auf das Konto der Gefangenen eingezahlt. Die Anstalt weist jedoch ausdrücklich daraufhin, dass sie für die oben genannten, beigefügten Wertgegenstände keine Haftung übernimmt.
Briefe können Sie auch in einem speziellen Briefkasten an der Zufahrt Hauptpforte, erreichbar vom Marliring 67, hinterlegen. Um Verwechselungen zu vermeiden, ist es ratsam auf dem Briefumschlag nicht nur den Namen der Gefangenen, sondern auch das Hafthaus zu vermerken.

Selbstverständlich darf Ihre Angehörige Ihnen auch schreiben. Papier und Briefumschläge werden kostenlos von der Justizvollzugsanstalt Lübeck zur Verfügung gestellt.

Pakete

Die nachstehenden Hinweise dienen zu Ihrer Information, um eine schnelle Aushändigung Ihres Paketes gewährleisten zu können:

  1. Auf Beantragung der Inhaftierten sind folgende Pakete zugelassen: Pakete mit genehmigter Privatkleidung (blaue Marke) und Pakete mit genehmigten Gegenständen (gelbe Marke). Der Empfang von Paketen mit Nahrungs- und Genussmitteln ist verboten.
  2. Die persönliche Abgabe der Pakete kann nur an der Hauptpforte erfolgen. Die Sendung durch Paketdienste ist möglich. Es werden nur fest verpackte Pakete angenommen; keine Tüten.
  3. Das Paket ist zwingend mit dem Empfänger- und Absendernamen zu kennzeichnen. Die beigefügte Paketmarke ist auf das Paket neben dem Empfängernamen zu kleben. Ohne diese Marke erfolgt keine Annahme. Der Absender muss deutlich erkennbar sein. Das Merkblatt "Hinweise zum Paketempfang" muss mit ins Paket gelegt werden!
  4. Es darf sich im Paket nur der genehmigte Inhalt (dieser ist auf dem "Merkblatt zum Paketempfang" schriftlich anzugeben) befinden. Pakete mit verbotenem Inhalt werden sichergestellt und gegebenenfalls auf Kosten der Gefangenen an den Absender zurückgeschickt. Auch Teile des Inhaltes werden nicht ausgegeben.
  5. Das Paket darf höchstens folgende Maße haben: Höhe 40 cm, Tiefe: 40 cm, Länge: 60 cm. Ansonsten erfolgt keine Annahme.

Elektrogeräte

Sie können für Ihre Angehörige elektrische Geräte, wie z.B. Radio, an der Hauptpforte Marliring hinterlegen. Die Annahme muss vorher von der Anstalt genehmigt worden sein. Nicht alle Geräte sind zugelassen. Informieren Sie sich bitte vorher bei Ihrer Angehörigen, welche Geräte zugelassen sind. Eine Lieferung über den Fachhandel ist unter den o.g. Voraussetzungen ebenfalls möglich.
Vor der Aushändigung an Ihre Angehörige werden die Geräte kostenpflichtig durchsucht.

Einzahlung von Geldern

Gelder für die Gefangenen überweisen Sie bitte auf das Konto der JVA Lübeck - Zahlstelle -:

Sparkasse zu Lübeck

Bankleitzahl: 23050101

Konto-Nummer: 25002205

IBAN: DE46 2305 01 01 00 25 00 22 05

BIC: NOLADE21SPL

Verwendungszweck: Buchnummer der Gefangenen

Hinweis: Gutschriften können erst am darauffolgenden Werktag verbucht werden. Es können daher keine "Sofortüberweisungen" Berücksichtigung finden.

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