Justizvollzugsanstalt Kiel
: Thema: Ministerien & Behörden
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Informationen der Justizvollzugsanstalt Kiel zum Bereich Briefverkehr für Gefangene.
Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
Nach § 48 LStVollzG SH hat der Strafgefangene das Recht, unbeschränkt Schreiben abzusenden und zu empfangen. Der Anstaltsleiter kann den Schriftwechsel mit bestimmten Personen untersagen.
Der Anstaltsleiter kann den Schriftwechsel mit bestimmten Personen untersagen,
wenn die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährdet würde,
bei Personen, die nicht Angehörige im Sinne von §11 Absatz 1 Nummer 1 STGB sind, zu befürchten ist, dass der Schriftwechsel einen schädlichen Einfluss auf die Gefangenen hat oder die Erreichung des Vollzugsziel behindert oder
dies vom Geschädigten beantragt wird
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