Für Fragen zu den Besuchsregelungen und Terminen bitte die Nummer 04821 661513 anrufen.
Verhaltensregeln
Der Besuch kann nur stattfinden, wenn Sie und Ihr Angehöriger die nachstehenden Verhaltensregeln für eine ordnungsgemäße Besuchsdurchführung einhalten:
- An der Anstaltspforte werden höchstens 3 Personen, die sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen müssen, eingelassen.
- Sie werden von dort durch eine Beamtin oder einen Beamten abgeholt und zum Besuchsraum gebracht.
- Vor dem Besuchsbeginn werden Sie durch eine Metallrahmensonde geführt (den Kontrollen auf Flughäfen vergleichbar) gegebenenfalls mit einer Metallsonde durchsucht.
- Ohne Genehmigung der Anstalt dürfen keine Gegenstände eingebracht werden.
- In den Besuchsräumen ist das Rauchen untersagt.
- Besucher dürfen Gefangenen ohne Erlaubnis weder etwas übergeben noch etwas von ihnen annehmen.
Es gibt 2 Besuchsformen:
a) Optisch überwachter Besuch
Der Besuch findet in einem Besuchsraum statt. Eine Beamtin oder ein Beamter überprüft den optischen Besuch in den Besuchsräumen. Sie oder er wird Ihnen - soweit zulässig und möglich - auch bei Fragen oder Anregungen behilflich sein.
b) Optisch und akustisch überwachter Besuch
Es kann Gründe geben, aufgrund derer das Gericht die optische Überwachung Ihres Besuchs als unzureichend betrachtet. Sie erhalten dann einen Besuchsschein für einen optisch und akustisch überwachten Besuch. Dies bedeutet, dass Sie mit Ihren Angehörigen und einer Beamtin oder einem Beamten, die oder der Ihr Gespräch mithören muss, in einem Besuchsraum befinden. Deswegen müssen alle Gespräche in deutscher Sprache geführt werden oder ggf. von einem Dolmetscher mitgehört werden.