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Jugendanstalt Schleswig : Thema: Ministerien & Behörden

Besuch

Nachstehend finden sie die aktuellen Besuchsregelungen der Jugendanstalt.

Letzte Aktualisierung: 24.11.2025

Die Besuche sind ab dem 01.06.2025 wie folgt geregelt: 

1. Allgemeines
Besuche finden jeweils für die Bereiche,

Jugendvollzug:  Dienstag und Donnerstag von 10:30-19:00 Uhr (letzter Einlass 18:30 Uhr), sowie am 1. und 3. Samstag von 09:00-11:00 Uhr

E – Vollzug:      Montag und Mittwoch von 10:30-19:00 Uhr (letzter Einlass 18:30 Uhr), sowie am 2. und 4. Samstag von 09:00-11:00 Uhr statt.

                                                                                                   
Einzel-Besuche finden jeweils Montag bis Freitag von 08:00-18:00 Uhr statt.
Der Besuch erfolgt nur nach vorheriger Anmeldung der Gefangenen.
Die Besuchszeit beträgt in der Regel 60 Minuten und kann bei freien räumlichen Kapazitäten (siehe Hauptblatt Besuchstermine) im Rahmen des JStVollzG/UVollzG/LStVollzG verlängert werden. Im Besuchsraum sind 5 Tische aufgestellt.
Der Gefangene kann pro Besuch zwei Besucher und 2 Kinder (bis 14 Jahre) empfangen. Kinder können die durch die JA Schleswig vorgehaltenen Spielzeuge benutzen.
Der Besuch findet auf Antrag des Gefangenen statt.

2. Ablauf 
Die Besucher erscheinen pünktlich 15-Minuten vor Besuchsbeginn an der Pforte. Einlass erhält, wer angemeldet ist und sich entsprechend ausweisen kann. Zusätzlich anwesende Personen dürfen nicht im Pfortenbereich warten. 
Nach der Registrierung gehen die Besucher in den Warteraum und werden nach der Kontrolle auf verbotene Gegenstände in den Besuchsraum gebracht. Die Besucher werden nach dem Besuch zur Pforte gebracht und verlassen nach Rückgabe der Ausweispapiere die Jugendanstalt.

Die Anstaltsleiterin

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