Das hier angegebene allgemeine E-Mail-Postfach dient NICHT dem elektronischen Rechtsverkehr mit dem Finanzgericht. Schreiben, die an das allgemeine E-Mail-Postfach versandt werden, entfalten daher keine Rechtswirkung. Dennoch auf diesem Weg übersandte Schreiben gelten als nicht zugegangen.
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Ab dem 1. Detzember 2024 wird das Finanzgericht aus technischen Gründen keine DE-Mails mehr entgegennehmen können. Eine Kommunikation mit dem Finanzegricht über DE-Mail ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
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