Die Familien-, Zivil-, Straf-, Betreuungs- Zwangsvollstreckungs- und Zwangsverwaltungsabteilungen sowie die Rechtsantragstelle, die Hinterlegungsstelle, die Beratungshilfeangelegenheiten und die Verwaltung sind künftig unter folgender Anschrift zu erreichen:
Die Insolvenzabteilung, die Nachlassabteilung, das Registergericht und das Grundbuchamt sind seit Oktober 2021 unter folgender neuen Adresse erreichbar:
Seit dem Umzug des Registergerichts, des Grundbuchamts, des Nachlass- und des Insolvenzgerichts in die Außenstelle des Amtsgerichts Pinneberg, Pascalkehre 1, 25451 Quickborn, befinden sich eventuell erforderliche Akten in unterschiedlichen Archiven.
Es bietet sich daher regelmäßig an, vorab Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der jeweiligen Abteilung aufzunehmen, um gegebenenfalls einen Termin abzustimmen, damit die erforderlichen Akten zum Termin angefordert werden und im Termin vorliegen.
Die Durchwahlen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichts Pinneberg sind identisch geblieben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Zentrale unter 04101 503-0.
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