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Amtsgericht Meldorf
: Thema: Gerichte & Justizbehörden

Amtsgericht Meldorf: Jugendstrafen gegen 5 Teenager aus Heide

Am Dienstag, 23. Juli 2024 hat der Jugendrichter des Amtsgerichts Meldorf fünf Teenager aus Heide zu Jugendstrafen verurteilt. Die 14 bis 18 Jahre alten Teenager waren Mitglieder einer in der Presse als „Heide-Gang“ bezeichneten Gruppe von Jugendlichen. Ihnen war eine Vielzahl von Straftaten zur Last gelegt worden.

Letzte Aktualisierung: 24.07.2024

Goldene Justitia vor blauem Hintergrund
Symbolbild: Justitia

Welche Taten wurden den Jugendlichen vorgeworfen?

Den Jugendlichen wurde etwa schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung, schwere räuberische Erpressung, gemeinschädliche Sachbeschädigung und Diebstahl vorgeworfen.

Welche Strafen wurden ausgesprochen?

Gegen einen achtzehnjährigen Jugendlichen wurde Jugendhaft in Höhe von 2 Jahren und 3 Monaten ausgesprochen. Eine Vierzehnjährige muss nach dem Urteil für 1 Jahr und 9 Monate in Jugendhaft. In beiden Fällen wurde die Strafe auch nicht zur Bewährung ausgesetzt. Beide befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.

Gegen einen weiteren Jugendlichen wurde eine Jugendstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verhängt. In diesem Fall wird das Gericht binnen vier Monaten entscheiden, ob die Strafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Bis zu der Entscheidung soll der Jugendliche in einer Einrichtung für Jugendliche Arbeitsstunden ableisten.

Zwei weitere Jugendliche wurden zu einer Bewährungs-Jugendstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten bzw. 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt. Als Bewährungsauflagen wurden auch hier Arbeitsstunden sowie die Teilnahme an einem Anti-Gewalttraining verhängt.

Zudem müssen die Jugendlichen Wertersatz zugunsten verschiedener Geschädigten für entwendete Gegenstände zahlen.

Das Urteil ist – mit Ausnahme der beiden Bewährungsstrafen – noch nicht rechtskräftig.

Wieso wurden die Strafen gerade in dieser Höhe ausgeurteilt?

Das Gericht hat die jeweiligen Strafen verhängt, weil es davon überzeugt war, dass diese nötig sind, um die Jugendlichen von künftigen Straftaten abzuhalten. Denn Hauptziel des deutschen Jugendstrafrechts ist es, zu verhindern, dass junge Menschen erneut straffällig werden. Zentrales Leitprinzip des Jugendstrafrechts ist der Erziehungsgedanke. Das unterscheidet das Jugendstrafrecht vom Erwachsenenstrafrecht. Stark vereinfacht ausgedrückt: bei Erwachsenen geht es immer auch um Schuld und Vergeltung für die begangene Tat – bei Jugendlichen steht der Blick auf die Zukunft viel stärker im Vordergrund: was muss passieren, damit weitere Straftaten des Heranwachseden vermieden werden können? Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Festsetzung der erzieherischen Maßnahmen und Strafen – schließt aber (wie hier) auch längere Jugendhaft nicht aus.

Das Jugendstrafrecht ist übrigens immer wieder Gegenstand auch wissenschaftlicher Untersuchungen. Diese haben vor allem auch eines gezeigt: härtere Sanktionen führen nicht zu einer geringeren Rückfallwahrscheinlichkeit. Vielmehr zeigt die Erfahrung das Gegenteil: die konsequente Umsetzung des Erziehungsgedankens fördert die Resozialisierung (Quelle: Deutscher Bundestag, Wissenschaftlicher Dienst).

Wer mehr über unser Jugendstrafrecht wissen will, findet hier wertvolle Infos:

Planet Wissen: Jung und kriminell - Was leistet unser Jugendstrafrecht?

Weitere Kurzvideos zum Jugendstrafrecht

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