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Amtsgericht Lübeck : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Wie bemisst das Gericht eine Geldstrafe im Strafrecht?

„Das Amtsgericht hat den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 30.000 € verurteilt.“ Warum eine solche Information nur die halbe Wahrheit ist und nichts über die Schwere der Schuld eines Angeklagten aussagt, wird in diesem Beitrag erklärt.

Letzte Aktualisierung: 22.06.2024

Schriftzug "Gerichtshaus" am Gebäude des Gerichtshauses in Lübeck. Darunter eingefügt der Schriftzug "#rechteinfach"
Symbolbild

Eine Geldstrafe wird in Deutschland in Tagessätzen bemessen. Das Tagessatzsystem wurde 1975 in der Bundesrepublik eingeführt. Die Idee dahinter: für vergleichbare Taten sollen vergleichbare Strafen verhängt werden, die aber die jeweiligen finanziellen Verhältnisse des Angeklagten berücksichtigen. Denn eine Geldstrafe von 5.000 € trifft den Einen schwer, während die Andere eine solche Strafe „aus der Portokasse“ zahlen kann.

Die Geldstrafe ergibt sich daher zum einen aus der Anzahl der verhängten Tagessätze (§ 40 Abs. 1 StGB) und zum anderen aus der Höhe des einzelnen Tagessatzes (§ 40 Abs. 2, 3 StGB). Beides wird miteinander multipliziert, also zum Beispiel 40 Tage x 40 €.

Über die Anzahl der verhängten Tagessätze entscheidet das Gericht im Rahmen der eigentlichen Strafzumessung. Sie orientiert sich an der Schwere der Schuld. Eine höhere Anzahl von Tagessätzen bescheinigt demnach eine höhere Schuld. Hierbei wird zum Beispiel auch berücksichtigt, ob ein Angeklagter schon in der Vergangenheit straffällig geworden ist. Die Einkommenssituation spielt für die Anzahl der Tagessätze hingegen keine Rolle.

Ein Beispiel: Die Angeklagte hat ein Fahrrad gestohlen. Egal ob reich oder arm, sie wird für diese Tat zu einer Geldstrafe von z.B. 40 Tagessätzen verurteilt.

Wie hoch die Geldstrafe am Ende tatsächlich ausfällt, richtet sich dann nach der Tagessatzhöhe:

Die Tagessatzhöhe bestimmt sich nach dem Einkommen der Angeklagten. Hier gilt die Faustregel, dass ein Tagessatz 1/30 des monatlichen Nettoeinkommens entspricht. Bei einem Nettoeinkommen von 3.000 € beträgt der Tagessatz somit 100 €. Wer Bürgergeld bezieht, wird mit einem Tagessatz von ca. 15 € rechnen müssen.

Zurück zu unserem Beispiel: Die Geldstrafe für den Fahrraddiebstahl beliefe sich also für eine Angeklagte mit 3.000 € Monatseinkommen auf rund 4.000 € (40 x 100 EUR), während eine Angeklagte, die Bürgergeld bezieht, mit einer Geldstrafe von 600 € rechnen müsste (40 x 15 €).

Gesetzlich möglich sind 5 bis 360 Tagessätze. Die Tagessatzhöhe liegt zwischen 1 € und 30.000 €. Daraus folgt, dass die geringste Geldstrafe in Deutschland fünf € und die höchste 10,8 Millionen € beträgt.

Ansprechpartner: Online-Redaktion@justiz.landsh.de

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