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Amtsgericht Lübeck : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Erfundener Überfall mit Stoß von der Wakenitzbrücke - Geldstrafe wegen Vortäuschens einer Straftat

Ein Fall, der die Lübecker Bevölkerung im vergangenen Jahr beschäftigte und für Verunsicherung sorgte, fand nun vor dem Amtsgericht Lübeck seinen Abschluss. Die Geschichte eines nächtlichen Überfalls an der Wakenitzbrücke erwies sich dabei als Falschanzeige.

Letzte Aktualisierung: 29.01.2025

Blick auf die Wakenitzbrücke in Lübeck
Wakenitzbrücke Lübeck

Was ist passiert?

In einer Februarnacht 2024 erschien ein 62-jähriger Mann in der Notaufnahme der Sana Klinik Lübeck mit einer dramatischen Geschichte: Er behauptete, Opfer eines Überfalls geworden zu sein. Angeblich sei er auf der Wakenitzbrücke von drei „arabisch aussehenden Personen“ attackiert, mit einem Messer bedroht und nach einem Raub von 55 Euro über das Brückengeländer in die Wakenitz geworfen worden. Der vermeintliche Überfall hatte im vergangenen Jahr die lokalen Medien intensiv beschäftigt.

Bei den folgenden Ermittlungen tauchten jedoch immer neue Widersprüche auf und es stellte sich heraus: Die dramatische Geschichte war frei erfunden - der Mann hatte die Straftat nur vorgetäuscht. Nun stand er wegen des Vortäuschens einer Straftat selbst vor dem Amtsgericht Lübeck.

Wie hat das Gericht entschieden?

Das Amtsgericht hat den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 25 Euro (insgesamt 1.000 Euro) verurteilt.

Der rechtliche Hintergrund

Das Vortäuschen einer Straftat wird nach § 145d StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. Der hohe Strafrahmen zeigt, wie ernst der Gesetzgeber falsche Anzeigen nimmt. Denn diese binden erhebliche Polizeiressourcen, die dann für echte Notfälle fehlen. Zudem können falsche Anzeigen unnötige Ängste in der Bevölkerung schüren.

Wie bemisst das Gericht eigentlich eine Geldstrafe? Das haben wir hier erklärt.

Das Urteil vom 20.10.2025 (Az. 64 Cs 711 Js 35867/24) ist rechtskräftig.

Ansprechpartner: Online-Redaktion@justiz.landsh.de

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