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Amtsgericht Lübeck : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Haftbefehl nach tödlichem Unfall im Kreis Stormarn außer Vollzug gesetzt

Nach einem tödlichen Motorradunfall im Kreis Stormarn wurde gegen einen zunächst flüchtigen mutmaßlichen Fahrer Haftbefehl erlassen. Dieser wurde nun außer Vollzug gesetzt, weil sich der Mann freiwillig stellte.

Letzte Aktualisierung: 21.05.2025

Eine Statue der Justitia
Justitia

Was ist passiert?

Es wird derzeit geprüft, ob ein Autofahrer mit überhöhter Geschwindigkeit auf einer Landstraße im Kreis Stormarn auf die Gegenfahrbahn geriet, zwei Motorradfahrer erfasste und sich dann vom Unfallort entfernte. Die Motorradfahrer wurden verletzt,  eine Fahrerin erlag ihren Verletzungen. 

Wie hat das Gericht entschieden?

Gegen den flüchtigen mutmaßlichen Fahrer ohne Wohnsitz in Deutschland hatte das Amtsgericht Lübeck Haftbefehl erlassen. Der Haftbefehl wurde nun außer Vollzug gesetzt, weil sich der Mann freiwillig stellte, einen Wohnsitz in Deutschland genommen hat und nicht vorbestraft ist. 

Was bedeutet Untersuchungshaft?

Die Untersuchungshaft dient der Sicherung des Strafverfahrens. Im Unterschied zur Strafhaft ist die Schuld der gefangenen Person noch nicht durch rechtskräftiges Urteil festgestellt, d.h. für sie gilt die Unschuldsvermutung. Untersuchungshaft als Freiheitsentziehung durch den Staat – und damit als einer der stärksten Grundrechtseingriffe überhaupt – darf nur ausnahmsweise angeordnet werden. Es reicht nicht, dass jemand wahrscheinlich eine Straftat begangen hat, es muss ein Haftgrund wie zum Beispiel Fluchtgefahr hinzukommen. Ist die Person ernsthaft bereit, sich dem Strafverfahren zu stellen, bleibt der Haftbefehl zwar bestehen, wird aber außer Vollzug gesetzt. Die Person muss bestimmte Auflagen erfüllen, wie zum Beispiel an einem bestimmten Ort bleiben. Wenn sie sich daran nicht hält, wird sie (wieder) in Haft genommen.

Weitere Informationen zur Haft und allgemein zum Strafrecht gibt es hier.

Ansprechpartner: Online-Redaktion@justiz.landsh.de

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