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Amtsgericht Lübeck : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Urteil: Für zwei Flaschen Bier am Lübecker Krähenteich: Drohung mit Messer?

Das Amtsgericht Lübeck hat einen Mann wegen schweren Raubes von zwei Bierflaschen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Letzte Aktualisierung: 28.11.2024

Eine Statue der Justitia
Justitia

Wie lautete der Vorwurf?

Ein Mann soll im Sommer 2022 am Lübecker Krähenteich eine Personengruppe mit einem Cuttermesser bedroht und ihnen zwei Flaschen Bier entwendet haben. Die Staatsanwaltschaft ging von einem schweren Raub aus.

Schwerer Raub bei zwei Flaschen Bier?

Ob die Gegenstände viel wert sind oder nicht, spielt für die Strafbarkeit zunächst keine Rolle und ist erst bei der Bemessung der Strafe wichtig. Ein schwerer Raub stand deshalb in Frage, weil der Mann die Bierflaschen unter Drohung mit einem Messer gestohlen haben soll.

Wie hat das Gericht entschieden?

Das Gericht hat den Angeklagten wegen schweren Raubes im minder schweren Fall zu einem Jahr Gefängnis verurteilt und diese Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte habe die Tat teilweise gestanden, die Aussagen der Zeugen zum Messer seien widersprüchlich gewesen. Das Gericht war zwar davon überzeugt, dass der Mann das Messer dabei hatte, aber nicht davon, dass er es auch zur Drohung einsetze.

Das Urteil vom 18.11.2024 (Az. 91 Ls 711 Js 31539/24) ist rechtskräftig. Sobald die schriftlichen Gründe vorliegen, wird das Urteil in der Landesrechtsprechungsdatenbank Schleswig-Holstein veröffentlicht werden.

Ansprechpartner: Online-Redaktion@justiz.landsh.de

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