Die Hauptuntersuchung eines Autos ist seit mehreren Monaten überfällig. In kurzer zeitlicher Folge ergehen zwei Bußgeldbescheide. Die Frage, die sich stellt: Kann der Halter eines Autos mehrfach für dieselbe Ordnungswidrigkeit belangt werden?
Während ihres Rundgangs durch Travemünde bemerkten Mitarbeiter des Ordnungsamtes, dass bei einem parkenden Auto die Hauptuntersuchung bereits seit acht Monaten überfällig war. Gegen den Halter des Autos wurde deshalb ein Bußgeld in Höhe von 60,- € verhängt.
Der Fahrzeughalter legte Einspruch beim Amtsgericht Lübeck ein. Er habe bereits wenige Tage zuvor wegen des gleichen Verstoßes einen Bußgeldbescheid vom Ordnungsamt in Hamburg erhalten. Er empfand es als ungerecht, zweimal für denselben Verstoß belangt zu werden. Jedenfalls solange der Bescheid aus Hamburg nicht rechtskräftig sei, müsse er vor weiteren Bußgeldbescheiden geschützt sein.
Das Amtsgericht Lübeck sah dies jedoch anders: Eine erneute Ahndung einer Ordnungswidrigkeit sei auch dann möglich, wenn bereits ein Bußgeldbescheid ergangen sei.
Anderenfalls könne es nämlich zu langen Zeiträumen kommen, in denen der Verstoß ungehindert und ungeahndet fortgesetzt werden könnte. Dies stünde im Gegensatz zu dem klaren Willen des Gesetzgebers, Ordnungswidrigkeiten effektiv zu verfolgen.
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