Kontaktionformationen des Amtsgerichts Lübeck
Anschriften
Hinweis zum Postversand: Nur der Standort Am Burgfeld 7 verfügt über einen Briefkasten. Postsendungen sind also dorthin zu adressieren.
An dem Standort Jerusalemsberg 8 kann Post lediglich während der Öffnungszeiten abgegeben werden.
Bitte beachten Sie, das die Liegenschaft Glashüttenweg 44-48 dauerhaft geschlossen wurde.
Das Amtsgericht Lübeck ist unter den folgenden Anschriften erreichbar:
Standort Am Burgfeld 7
Am Burgfeld 7
23569 Lübeck
Verhandlungssaal/Saal A Blankensee (ab 07.03.2022)
Gebäude 26
Am Flugplatz 4
23560 Lübeck
Sprech- und Öffnungszeiten
Öffnungszeiten allgemein:
Montag bis Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Servicepoint Grundbuchamt:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Telefonische Erreichbarkeit der Serviceeinheiten: Das Grundbuchamt ist am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr telefonisch erreichbar.
Telefon Servicepoint Grundbuchamt:
0451 371-2525
Öffnungszeiten Nachlassabteilung:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: geschlossen
Telefonische Erreichbarkeit der Serviceeinheiten: Das Nachlassgericht ist am Montag, Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr telefonisch erreichbar.
Abweichende Sprechzeiten der jeweiligen Abteilungen:
Sofern es je nach Abteilung abweichende Sprechzeiten gibt, erfahren Sie diese bei den Informationen über die jeweilige Abteilung unter dem Menüpunkt Aufgaben des Gerichts.
Telefon und Fax
Telefon: 0451 371-0
Telefax: 0451 371-1523
E-Mail
Bitte beachten Sie, dass Sie Anträge oder Schriftsätze in gerichtlichen Verfahren nicht rechtswirksam und nicht fristwahrend über das E-Mail-Postfach des Gerichts einreichen können. Reichen Sie diese bitte auf dem Postweg, per Telefax oder den Nachtbriefkasten des Gerichts ein. Alternativ können Sie mittels besonderer elektronischer Postfächer mit den Gerichten kommunizieren. Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Die Übermittlung von Klagen, Rechtsbehelfen oder sonstigen Schriftsätzen via E-Mail an das Gericht ist nicht rechtsgültig. Nutzen Sie das E-Mail-Postfach aus eigenem Interesse nur für allgemeine Anfragen. Vergewissern Sie sich im Vorfeld, ob Sie ihr Anliegen via E-Mail an das Gericht übermitteln dürfen. Anderenfalls könnten Sie wichtige Fristen versäumen.
Derzeit kann aus verwaltungsinternen Gründen nicht jede Anfrage über das E-Mail-Postfach per E-Mail beantwortet werden. Bitte geben Sie daher bei jeder Anfrage neben ihrer E-Mail-Adresse auch ihre Postanschrift an.
Nur für allgemeine Anfragen nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse:
verwaltung@ag-luebeck.landsh.de
Besondere elektronische Postfächer
Besondere elektronische Postfächer stellen einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne der Prozessordnung dar. Kommunizieren Sie verschlüsselt mit den Gerichten über:
- Die Browseranwendung "Mein Justizpostfach". Diese steht hier zur kostenlosen Nutzung für Sie bereit. Die wichtigsten Schritte für die Einrichtung und Nutzung dieses Postfachs hat die Projektgruppe eJustizSH des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein in dieser Broschüre für Sie zusammengefasst.
- Das elektronische Bürger- und Organisationspostfach (eBO). Bitte beachten Sie, dass die Nutzung des eBO eine kostenpflichtige Software voraussetzt. Weitere Informationen zum eBO finden sie hier.
Bitte beachten Sie, dass Privatpersonen nach § 173 Abs. 4 S. 1 ZPO dem elektronischen Empfang von Dokumenten für jedes Verfahren gesondert zustimmen müssen.
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach
Empfehlungen für die Kommunikation mit E-Akten-Gerichten
Verfahrensakten werden in Schleswig-Holstein zunehmend als E-Akte geführt. Ab Ende 2024 betrifft dies für die Amts- und Landgerichte alle Verfahren mit Ausnahme der Straf- und Bußgeldverfahren, der Verfahren über den Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen in der Forderungsvollstreckung, die Insolvenztabellen in insolvenzgerichtlichen Verfahren, Nachlasssachen, die Verfahren vor dem Richterdienstgericht und Verfahren in Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen.
Anwälte und Anwältinnen können dabei helfen, eine schnelle und reibungslose Übernahme ihrer Schriftsätze in die E-Akte zu gewährleisten, Dies beginnt mit der Aufteilung von Dokumenten und der Wahl der Dateinnamen. Die wichtigsten Schritte hat die Projektgruppe eJustizSH des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein in dieser Broschüre für Sie zusammengefasst.
Online-Terminbuchung
Für einzelne Dienstleistungen können Sie Termine hier online buchen.
Kontaktformular
Bitte beachten Sie, dass Sie Anträge oder Schriftsätze in gerichtlichen Verfahren nicht rechtswirksam und nicht fristwahrend über das Kontaktformular des Gerichts einreichen können. Reichen Sie diese bitte auf dem Postweg, per Telefax oder den Nachtbriefkasten des Gerichts ein. Alternativ können Sie mittels besonderer elektronischer Postfächer und De-Mail mit den Gerichten kommunizieren. Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Die Übermittlung von Klagen, Rechtsbehelfen oder sonstigen Schriftsätzen via Kontaktformular an das Gericht ist nicht rechtsgültig. Nutzen Sie das Kontaktformular aus eigenem Interesse nur für allgemeine Anfragen. Vergewissern Sie sich im Vorfeld, ob Sie ihr Anliegen via Kontaktformular an das Gericht übermitteln dürfen. Anderenfalls könnten Sie wichtige Fristen versäumen.
Derzeit kann aus verwaltungsinternen Gründen nicht jede Anfrage über das Kontaktformular per E-Mail beantwortet werden. Bitte geben Sie daher bei jeder Anfrage neben ihrer E-Mail-Adresse auch ihre Postanschrift an.
Das Kontaktformular finden Sie hier.
Nachtbriefkasten
Der Nachtbriefkasten befindet sich am Haupteingang "Am Burgfeld 7". Fristsachen können noch am Tage des Fristablaufs bis 24.00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden.
Schriftstücke in Grundbuchsachen, Schriftstücke mit Kostenmarken oder mit Abdrucken von Kostenstemplern sowie Wertgegenstände sollten dort nicht eingeworfen, sondern in der Geschäftsstelle abgegeben werden.
Achtung: Dieser Nachtbriefkasten ist auch für Registersachen zu verwenden, denn für die Registerabteilung gibt es keinen eigenen Nachtbriefkasten.