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Amtsgericht Kiel : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Zwei Angeklagte wegen Einschleusens von Ausländern zu Bewährungsstrafen verurteilt

Die Angeklagten verbrachten 20 Personen irakischer Staatsangehörigkeit von Polen nach Frankfurt (Oder).

Letzte Aktualisierung: 17.03.2026

Man sieht die Eingangsrampe des Amtsgerichts Kiel mit dessen Backsteinfassade.
Eingangsrampe des Amtsgerichts Kiel

Wer sind die Angeklagten?
Die Angeklagten, ein 33 Jahre alter Mann und eine 38 Jahre alte Frau, sind beide deutsche Staatsangehörige. 

Der Mann hatte 2018 das Fachabitur abgeschlossen. Er lebt getrennt von der Mutter seines mittlerweile dreijährigen Sohnes und zahlt regelmäßig Unterhalt. In der Vergangenheit war er bereits strafrechtlich aufgefallen: 2016 wurde er unter anderem wegen Bandendiebstahls und Urkundenfälschung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt, 2018 wegen einer Beleidigung zu einer Geldstrafe. 

Die Frau war zum Tatzeitpunkt alleinerziehend und hatte Schulden, unter anderem aus einem Studiendarlehen und einem Kleinkredit bei IKEA, weshalb ihr eine Pfändung drohte. Zum Zeitpunkt des Urteils arbeitete sie Vollzeit in einer Einrichtung für Menschen mit Einschränkungen und tilgte ihre Schulden regelmäßig. 

Was ist passiert?
Bereits im Jahr 2021 mietete der männliche Angeklagte einen Transporter. Die Frau fuhr sodann mit diesem Transporter und ihrer Schwester, die gesondert verurteilt wurde, zu einem Waldstück in Polen. Dort stiegen 20 Personen irakischer Staatsangehörigkeit, darunter sechs Kinder, auf die Ladefläche. Eine Transportsicherung war nicht vorhanden. Die Frau setzte die Personen schließlich in Frankfurt (Oder) ab. Der Mann begleitete den Transporter in einem gesonderten Fahrzeug. Er erhielt für den Transport etwa 10.000 €, wovon er 6.000 € an die weibliche Angeklagte weitergab.

Wie lief das Verfahren ab?
Beide Angeklagte haben sich im Rahmen einer sogenannten Verständigung geständig gezeigt. Das bedeutet, sie haben den Sachverhalt zugegeben, nachdem das Gericht eine Mindest- und eine Höchststrafe für den Fall eines Geständnisses mitgeteilt hat. Durch die Geständnisse konnte das komplexe Verfahren an einem einzigen Tag abgeschlossen werden.

Wie lautete das Urteil?
Der Mann wurde durch das Amtsgericht Kiel wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, die Frau wegen gemeinschaftlichen Einschleusens von Ausländern zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Beide Freiheitsstrafen hat das Gericht zur Bewährung ausgesetzt. 

Zudem hat das Gericht die Taterträge in Höhe von insgesamt 10.000 € eingezogen, d.h. die Angeklagten müssen diese zurückzahlen. 

Der Strafrahmen lag hinsichtlich des Mannes bei sechs Monaten bis zu zehn Jahren; hinsichtlich der Frau bei drei Monaten bis zu fünf Jahren. Für beide Angeklagten sprach nach Ansicht des Gerichts insbesondere das umfassende Geständnis und die Äußerung glaubhafter Reue. Zudem hatte die Frau bereits im Vorfeld der Verhandlung einen erheblichen Anteil an der Tataufklärung und war nicht vorbestraft. Überdies handelte sie aus humanitären Gründen, auch wenn diese durch das Gericht nicht gebilligt werden konnten. 

Gegen beide Angeklagte sprach die hohe Zahl der transportierten Personen, sowie die Tatsache, dass diese ungesichert waren und es sich teilweise noch um Kinder handelte. Gegen den Mann sprachen außerdem seine Vorstrafen.

Warum wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt?
Bei beiden Angeklagten ging das Gericht vor dem Hintergrund ihrer von Reue getragenen Geständnisse davon aus, dass diese künftig keine Straftaten mehr begehen würden. 

Bei dem angeklagten Mann berücksichtigte das Gericht, dass er zwar vorbestraft war, seine letzte Freiheitsstrafe jedoch fast zehn Jahre zurücklag. Zudem hätten sich seine Lebensumstände, insbesondere durch seine Vaterschaft, seit der mehrere Jahre zurückliegenden Tat erheblich verbessert. 

Bei der Frau berücksichtigte das Gericht, dass diese nicht vorbestraft war und in geordneten Verhältnissen lebte.

Das Urteil des Amtsgerichts Kiel vom 05.01.2026 (37 Ls 593 Js 17208/23) ist rechtskräftig.

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