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Thema : Wirtschafts­förderung

Einstellung von Langzeitarbeitslosen

Durch das Teilhabechancengesetz gibt es ein Unterstützungsangebot für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose einstellen.

Letzte Aktualisierung: 04.04.2023

Mehr Informationen

Alles, was Sie wissen müssen, finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit:

Förderung von Langzeitarbeitslosen

BA Arbeitgeber-Service

Unternehmen fehlen Arbeitskräfte

Vielen Unternehmen fehlen Arbeits- und Fachkräfte. Auf der anderen Seite gibt es viele Menschen, die schon länger ohne Arbeit sind. Wenn aber zum Beispiel Arbeit umverteilt wird und Fachkräfte von Aufgaben entlastet werden, die weniger Qualifikation verlangen, können dadurch Stellen für Langzeitarbeitslose geschaffen werden.

Dabei kann Sie die Bundesagentur im Rahmen des Teilhabechancengesetzes unterstützen. Mit zwei Instrumenten fördert die Bundesregierung die Wiedereingliederung langzeitarbeitsloser Menschen in den ersten Arbeitsmarkt - dabei "gewinnen" beide Seiten, die Langzeitarbeitslosen und die Unternehmen.

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

Mehrere Personen neben einer geöffneten Motorhaube eines Autos
Minister Madsen (re.) in der Kfz-Werkstatt Kirchhoff in Albersdorf. Sie bildet einen ehemaligen langzeitarbeitslosen jungen Mann in betrieblicher Einzelumschulung zum KFZ-Mechatroniker aus.

Personen, die zwei Jahre oder länger arbeitslos gemeldet sind, können bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in Voll- oder Teilzeit über einen Zeitraum von zwei Jahren unterstützt werden.

Im ersten Jahr werden die Lohnkosten zu 75 Prozent, im zweiten zu 50 Prozent übernommen.

Die Unternehmen müssen erkennen, dass es sich lohnt, den Blick auch auf Zielgruppen zu lenken, die nicht im Fokus sind.

Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Claus Ruhe Madsen

Teilhabe am Arbeitsmarkt

Über 25-Jährige, die sechs Jahre oder länger Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") beziehen, können bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in Voll- oder Teilzeit künftig über einen Zeitraum von fünf Jahren gefördert werden.

In den ersten beiden Jahren werden die vollen Lohnkosten übernommen; ab dem dritten Jahr wird der Lohnkostenzuschuss um jeweils zehn Prozentpunkte pro Jahr reduziert (d.h. im 3. Jahr 90 Prozent, 4. Jahr: 80 Prozent, 5. Jahr: 70 Prozent Zuschuss).

Alle Details zu den Voraussetzungen und zum Vorgehen finden Sie hier: Agentur für Arbeit - Förderung von Langzeitarbeitslosen

Kontakt Arbeitgeber-Service

Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) berät und unterstützt Sie rund um das Thema Personal. Sie erreichen den Arbeitgeber-Service entweder persönlich in den regionalen Agenturen für Arbeit, über das Kontaktformular oder telefonisch:

Bundesagentur für Arbeit: Arbeitgeber-Service

Kontaktformular

Telefon: 0800 4 555520 (gebührenfrei)

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