Gruppen, Gemeinschaften oder Einzelpersonen aus Schleswig-Holstein, die Träger von kulturellen Ausdrucksformen sind, konnten zum sechsten Mal beim schleswig-holsteinischen Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein eine Bewerbung für die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes (IKE) per E-Mail an
kulturerbe@bimi.landsh.de
einreichen.
Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen, z. B. überliefertes Wissen und Können aus den Bereichen Tanz, Theater oder Musik ebenso wie mündliche Überlieferungen, Naturwissen, Handwerkstechniken und Feste.
Die Eintragung in das Bundesweite Verzeichnis stellt eine öffentlich sichtbare Anerkennung dar. Es soll von Jahr zu Jahr wachsen und langfristig die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und aus Deutschland sichtbar machen. Das Verzeichnis wird in einem mehrstufigen Verfahren von der Deutschen UNESCO-Kommission und verschiedenen deutschen staatlichen Akteuren erstellt.
Um in das Bundesweite Verzeichnis aufgenommen zu werden, müssen die Bewerbungen eine Reihe von Kriterien erfüllen. Unter anderem sollen die vorgeschlagenen Kulturformen Identität stiften und Zugehörigkeit vermitteln, aber auch inklusiv und wandlungsfähig sein. Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht im Vordergrund stehen.
Das Bundesweite Verzeichnis soll die gesamte Vielfalt des kulturellen Lebens in Deutschland abbilden, daher sind besonders Vorschläge willkommen, die dem Verzeichnis neue Facetten hinzufügen, etwa aus den Bereichen urbaner oder migrantischer Kultur.
Die Bewerbungsunterlagen sowie Informationen zu den Aufnahmekriterien und zum Bewerbungsverfahren sind auf der Internetseite der Deutschen UNESCO-Kommission e.V. erhältlich. mehr lesen
Bewerbungen aus Schleswig-Holstein können bis zum 30. Oktober 2025 im Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur ausschließlich per E-Mail eingereicht werden:
kulturerbe@bimi.landsh.de