Mit Hilfe des Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein können die Kosten für eine berufliche Weiterbildung für Erwerbstätige bezuschusst werden. Das bietet den Anreiz und die Chance, die eigene Qualifikation zu verbessern und die berufliche Zukunft bestmöglich abzusichern. Ganz gleich, ob Sie beschäftigt, in Ausbildung, freiberuflich tätig sind oder ein Kleinstgewerbe betreiben.
Nur eine fundierte und aktuelle berufliche Qualifikation sichert dauerhaft den Arbeitsplatz. Und nur gut aus- und weitergebildete Beschäftigte helfen den Unternehmen, erfolgreich zu sein. Deshalb unterstützt das Land Schleswig-Holstein die berufliche Weiterbildung.
Was wird unterstützt?
Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein werden Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Erwerbstätige gefördert.
Der Zuschuss zur beruflichen Weiterbildungsmaßnahme umfasst bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 1.500 Euro pro Antragstellenden und Kalenderjahr. Die verbleibenden 60 Prozent der Seminarkosten sind von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber oder der/dem selbstständig Erwerbstätigen zu übernehmen. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 16 Zeitstunden sind nicht zuwendungsfähig.
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ist Teil des Landesprogramms Arbeit 2021-2027 und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Dort werden Sie beraten und erhalten alle weiterführenden Informationen. Die IB.SH bearbeitet auch die eingehenden Anträge. Zu den Antragsformularen gelangen Sie hier:
Das Angebot an Weiterbildungskursen ist vielfältig. Im Kursportal Schleswig-Holstein können Sie das für Sie passende Angebot Ihrer Region finden. Auch Online-Weiterbildungen werden mithilfe des Weiterbildungsbonus gefördert.
Für eine individuelle Beratung zu den für Sie passenden Weiterbildungen steht Ihnen zudem das Beratungsnetzwerk Weiterbildung zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier:
Als Unternehmen richten Sie Ihre Fragen zum Weiterbildungsbonus und zu allen weiteren Förderprogrammen bitte an unsere landesweit tätigen Fachkräfteberaterinnen und -berater. Die Beratungsstellen sind auf der folgenden Seite aufgeführt:
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